Fachanwalt Bredereck: Verhaltenstipps für Arbeitnehmer im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
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Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer beim BEM-Gespräch? Was darf ich sagen, was sollte ich auf keinen Fall preisgeben? Die Fragen sind berechtigt, denn hier wird viel falsch gemacht von Arbeitnehmern. Und die Fehler, die man in einem BEM-Gespräch macht, können sich später in einem Kündigungsschutzprozess rächen. Antworten und Verhaltenstipps hat Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck, Experte für Kündigungsschutz und Abfindungen.
Warum ist das BEM-Gespräch so heikel für Arbeitnehmer? Das liegt daran, dass ein korrekt durchgeführtes BEM eine Voraussetzung ist für die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Krankheit. Genauso, wie eine verhaltensbedingte Kündigung regelmäßig nur möglich ist mit einer vorherigen Abmahnung, ist eine krankheitsbedingte Kündigung regelmäßig nur wirksam, wenn ein BEM korrekt durchgeführt wurde. Ein fehlendes oder fehlerhaftes BEM ist für die meisten Kündigungen wegen Krankheit ein Totschlagkriterium.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers wieder herstellen. Für diesen Zweck ist es gesetzlich vorgesehen. Der Arbeitgeber muss ein BEM wenigstens versuchen, bevor er eine Kündigung wegen Krankheit als letztes Mittel, als sogenannte ultima ratio, ausspricht. Die Anforderungen an ein BEM sind allerdings unklar, eine gefestigte Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht, auch der Arbeitgeber kann hier viel Falsch machen.
Diese Tipps habe ich als Arbeitsrechtler für Arbeitnehmer, die kurz vor einem BEM-Gespräch stehen:
Gehen Sie hin! Ihre Teilnahme am BEM-Gespräch sollten Sie regelmäßig nicht verweigern. Wer beim BEM-Gespräch nicht teilnimmt, kann dem Arbeitgeber bei einem späteren Kündigungsschutzprozess nicht vorwerfen, das BEM nicht ordnungsgemäß durchgeführt zu haben. Wer das BEM verweigert, riskiert, dass eine spätere krankheitsbedingte Kündigung wirksam sein wird. Der Arbeitnehmer verringert dadurch seine späteren Chancen auf eine Abfindung.
Äußern Sie sich nicht oder nur nach vorheriger Absprache mit einem Anwalt über die Ursachen ihrer Krankheit. Seien Sie vorsichtig, wenn man Sie nach Krankheitsursachen fragt. Viele Arbeitnehmer führen ein BEM nur durch, um eine Kündigung vorzubereiten. Wenn man dann sagt, man leide an einer schweren Krankheit und werde in absehbarer Zeit nicht gesund, gibt man dem Arbeitgeber regelmäßig eine Steilvorlage für die Kündigung.
Gehen Sie vor einem BEM-Gespräch zu einem Anwalt. Sprechen Sie mit ihm darüber, wie viel Transparenz nötig ist, um Ihrer Mitwirkungspflicht zu genügen und über welche Dinge Sie besser nicht reden sollten. Es gibt bestimmte Erkrankungen, die gesellschaftlich sehr negativ angesehen sind, wie beispielsweise eine Depression. Wer sich da zu sehr öffnet, kann sich schnell isolieren – und erst Recht seine Kündigung riskieren.
Haben Sie Fragen zum BEM-Gespräch? Bereitet man Ihre krankheitsbedingte Kündigung vor? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erreichen Sie in seinen Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht unter 030.40004999. Die telefonische Ersteinschätzung Ihrer Kündigungs- und Abfindungschancen ist bei Anwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.
Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, mit Kündigungsschutzklagen vor Arbeitsgerichten, bundesweit. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag.
Erfahren Sie mehr über das BEM-Verfahren und wie man sich dort am besten verhält:
Verhaltenstipps für das BEM-Gespräch von Arbeitsrechtler Bredereck:
Anwalt für Arbeitsrecht Bredereck: Ist das betriebliche Eingliederungsmanagement eine Voraussetzung für die Kündigung?
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Welche Chancen hat man auf eine hohe Abfindung, im Fall einer Kündigung wegen Krankheit, beispielsweise nach einer langen Krankheitsphase? Als Arbeitsrechtler habe ich die Erfahrung gemacht: In den meisten Fällen schießen die Arbeitgeber übers Ziel mit der krankheitsbedingten Kündigung, häufig übersieht der Arbeitgeber Formalien, oder die strengen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes. Die Chancen auf eine hohe Abfindung sind regelmäßig sehr gut, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit der Krankheit des Arbeitnehmers begründet.
Es gibt Formalien, die immer wieder unter den Tisch fallen. Etwa das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz: BEM. Bevor der Arbeitgeber eine Kündigung in Erwägung zieht, muss ein BEM ordnungsgemäß durchgeführt werden. Häufig scheitert die krankheitsbedingte Kündigung daran. Oder der Arbeitgeber missachtet die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Betrachtungszeiträume.
Die Gesundheitsprognose muss negativ sein. Der Arbeitnehmer kann nicht mehr geheilt werden, und wird in Zukunft aufgrund seiner Krankheit nicht mehr arbeiten können. Regelmäßig miss diese Voraussetzung erfüllt sein, und damit tun sich Arbeitgeber fast immer sehr schwer. Nimmt der Arbeitnehmer beispielsweise an einer bewilligten Reha-Maßnahme teil, schließt das eine positive Gesundheitsprognose regelmäßig mit ein. Sonst hätte die Kasse dem erkrankten Arbeitnehmer die Maßnahme nicht bewilligt!
Hat der Arbeitnehmer einen Grad der Behinderung (GdB) von über 50%? In dem Fall kommen weitere Hürden für eine Kündigung hinzu. Und Arbeitnehmer, die einen GdB von 30% haben, können einen Ausgleichsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, um kündigungsrechtlich gleichbehandelt zu werden.
Was bedeutet das für die Höhe der Abfindung? Zusammengefasst: Je mehr Zweifel aufkommen an der Wirksamkeit der Kündigung, beispielsweise indem man die negative Gesundheitsprognose erschüttert, desto eher wird der Arbeitgeber das Risiko einer Kündigungsschutzklage scheuen und eine hohe Abfindung anbieten. In den meisten Fällen sind Arbeitgeber zu hohen Abfindungszahlungen erst während eines Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht bereit.
Mehr zum Thema Kündigung wegen Krankheit erfahren Sie in den folgenden Kurz-Videos. Wer eine Kündigung wegen Krankheit erhalten hat, sollte sich schnell Experten-Rat einholen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck erreichen Sie unter 030.40004999, telefonische Ersteinschätzung kostenlos und unverbindlich.
Erfahren Sie mehr über die Kündigung wegen Krankheit und wie Sie sich dagegen wehren können:
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