Fachanwalt Bredereck: Wehrhaft sein gegen die Kündigung
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Im amerikanischen Englisch bedeutet „kündigen“ nicht umsonst „to fire somebody“ - daher die deutsche Entlehnung „jemanden feuern“. Die Kündigung schleudert den Arbeitnehmer fast im Wortsinn auf die Straße. Der Arbeitnehmer ist häufig wie benommen von dem Schock. Dies ist eine gefährliche Situation - manch ein Arbeitnehmer verschläft hier Fristen oder vergisst Ansprüche. Wie wichtig ist es doch, in dieser Lage einen kühlen Kopf zu bewahren.
Abfindung und (sehr) gutes Arbeitszeugnis. Nach einer Kündigung geht es dem Arbeitnehmer in den meisten Fällen nur noch darum: Wie er eine möglichst hohe Abfindung erreicht und seine Ansprüche durchsetzt, beispielsweise Überstundenvergütung, Prämienzahlung, Resturlaub, Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen. Um ein sehr gutes Arbeitszeugnis sollte er auch kämpfen, um den Schritt in ein neues Arbeitsverhältnis zu erleichtern.
Wann muss ein Kündigungsgrund vorliegen? Sollte es sich um einen Betrieb handeln, wo mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und sollte das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestehen, muss die Kündigung auf einem Kündigungsgrund beruhen: Die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung, einer personenbedingten Kündigung oder einer verhaltensbedingten Kündigung müssen vorliegen.
Was sollte der Arbeitnehmer nach einer Kündigung konkret tun? In aller Regel ist es ratsam, vor dem zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen, um seine Rechte als Arbeitnehmer so gut, wie möglich durchzusetzen. Hierfür läuft eine Frist von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens. Ist diese Frist einmal versäumt, kann in den allermeisten Fällen nichts mehr unternommen werden. Die Chance auf eine möglichst hohe Abfindung ist dann - sollte es keinen Sozialplan geben - regelmäßig vertan; übrigens auch auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis.
Unwirksamkeit wegen Formfehlern. Der Arbeitnehmer kann die Kündigung innerhalb einer sehr kurzen Frist von regelmäßig nur wenigen Tagen (unverzüglich) wegen fehlender ordnungsgemäßer Vollmacht zurückweisen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die richtigen Schritte sollten in jedem Fall mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht abgesprochen werden. Nur ein mit den Feinheiten des Arbeitsrechts vertrauter Spezialist kann einem gekündigten Arbeitnehmer zu seinem vollen Recht verhelfen: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck berät Arbeitnehmer in einem kostenlosen ersten Beratungsgespräch über ihre Chancen auf eine attraktive Abfindung. Kündigungshotline: 0176-21133283, Kanzlei: 030-40004999.
Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, mit Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung.
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