Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz: Tipps von Fachanwalt Bredereck
Bei einem Arbeitnehmer wird eine Depression oder eine Psychose diagnostiziert. Was kann man ihm aus Sicht eines Arbeitsrechtlers raten? Sollte man dem Arbeitgeber diese Diagnose offenlegen? Was, wenn der Arzt einem untersagt, weiter bei dem Arbeitgeber zu arbeiten wegen der psychischen Belastungen? Antworten hat der auf Kündigungsschutz spezialisierte Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.
Wer an einer psychischen Erkrankung leidet und für den der Arbeitsplatz eine psychische Belastung ist, der riskiert eine Kündigung wegen Krankheit. Und man riskiert, dass die psychischen Belastungen mit Dauer des Arbeitsverhältnisses fortlaufen und noch schlimmeres bewirken, wenn man entgegen dem Rat eines Arztes an seinem Arbeitsplatz festhält und sich die Situation nicht verbessert.
Sollte man dem Arbeitgeber die Diagnose „Depression“ oder „Angstpsychose“ mitteilen? Als Anwalt bin ich da skeptisch: Denn meine Erfahrung als Arbeitsrechtler zeigt, dass Arbeitgeber tendenziell eher wenig Verständnis für psychische Erkrankungen haben. Wer eine Depression offenlegt, der gilt schnell als überfordert und nicht fit für den Job. Menschen mit Psychosen bekommen oft den Stempel einer Charakterschwäche. Die Folge: Diese Arbeitnehmer erhalten häufig in naher Zukunft eine Kündigung, oder ein Aufhebungsvertrag wird angeboten. Allerdings kann es oft ohne Veränderung am Arbeitsplatz nicht weiter gehen. Was tun also?
Besser: dem Arbeitgeber einen Burnout offen zu legen. Auch das zeigen meine Erfahrungen als Anwalt für Arbeitsrecht: Für einen Burnout haben Arbeitgeber öfter Verständnis, sind eher bereit, Lösungen zu finden oder dem Arbeitnehmer eine Auszeit zu gönnen, um wieder Kraft zu tanken. Einem Burnout haftet nichts endgültiges an, man signalisiert: Nach einer Ruhephase bin ich wieder fit!
Wer eine Kündigung wegen einer psychischen Erkrankung erhalten hat, kann sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Häufig hat der Arbeitnehmer gute Chancen auf eine Abfindung. Wie man sich als Arbeitnehmer am besten verhält, erfahren Sie von Fachanwalt Bredereck in einem Kurz-Video. Oder rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck an unter 030.40004999. In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung klärt er Sie auf über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Fall einer psychischen Erkrankung am Arbeitsplatz.
Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, mit Kündigungsschutzklagen vor Arbeitsgerichten, bundesweit. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag. Arbeitnehmer-Tipps: Abfindung und Arbeitslosengeld, BEM-Gespräch, MDK-Vorladung, Rechenbeispiele zu Anwaltskosten und Prozesskosten.
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