Kündigungsschutzklage: Prozesskosten, Anwaltskosten
Beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. Das bedeutet, dass man die Kosten des eigenen Rechtsanwalts unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert, tragen muss. Dafür hat man die Sicherheit, die Anwaltskosten und andere Prozesskosten der Gegenseite bei einer Kündigungsschutzklage erster Instanz unabhängig vom Ausgang der Klage nicht tragen zu müssen.
Kündigungsschutzklage - Kostensenkung möglich. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss maximal die dort vereinbarte Selbstbeteiligung (in der Regel zwischen 150 und 500 €) selbst tragen. Wer Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat (eine Prüfung lohnt sich nach meiner Erfahrung bei einem Nettogehalt abzüglich Mietkosten von ca. 800 €), muss ebenfalls keine Kosten fürchten. Für alle anderen gilt: wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage fast immer. Das bedeutet, dass die zu erziehende Abfindung (weit) über den entstehenden Kosten liegt.
Kündigungsschutzklage - Berechnung der Kosten: Beispiele. Beachten Sie bitte, dass die nachfolgenden Beispiele nur grobe Schätzungen sind. Letztendlich hängen die Kosten von dem vom Gericht festzusetzenden Streitwert ab. Dieser wiederum hängt davon ab, was letztlich im Laufe des Verfahrens an Ansprüchen zu klären ist. Weitere Ansprüche wie offenes Arbeitsentgelt, Überstundenvergütung, Arbeitszeugnis usw. können den Streitwert und damit auch die Kosten erhöhen. Der Streitwert einer Klage gegen die Kündigung wird nach dem Einkommen des klagenden Arbeitnehmers berechnet. Zu Grunde gelegt wird der dreifache Bruttomonatslohns des gekündigten Arbeitnehmers.
Folgende Anwaltskosten entstehen dem Arbeitnehmer, wenn man ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht beendet mit einem Vergleich und sich darauf einigt, dass der Arbeitgeber eine Abfindung bezahlt:
Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers 2000 € = Streitwert einer Kündigungsschutzklage in Höhe von 6000 €. Dabei entstehen folgenden Anwaltskosten:
- Anwaltskosten für die Vorbereitung des Verfahrens und für den Gerichtstermin vor dem Arbeitsgericht: 1.076,95 € (inklusive 19 % MwSt. und Post- und Kommunikationspauschale).
- Anwaltskosten für den Vergleich: 421,26 €.
Insgesamt ergibt das Anwaltskosten von 1.498,21 €.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind und einen Vergleich schließen, entfällt die Gerichtsgebühr, bei einem Streitwert von 6.000 € eigentlich 495 €.
Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers von 4000 € = Streitwert einer Kündigungsschutzklage in Höhe von 12.000, Kosten des Anwalts nach der Gebührentabelle:
- 1.820,70 € (inklusive MwSt. und Pauschalen) für das Verfahren und den Termin.
- 718,76 € (inklusive MwSt.) für den Vergleich.
Zusammen ergibt das Anwaltskosten von 2.539,46 €.
Die Gerichtskosten wären bei diesem Streitwert eigentlich 801 €, sie entfallen bei einem Vergleich.
Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers von 6000 € = Die Kündigungsschutzklage hat einen Streitwert von 18.000 €, wonach sich Anwaltskosten errechnen in folgender Höhe:
- Anwaltsgebühren für das Verfahren und den Gerichtstermin: 2.094,40 €.
- Anwaltsgebühren für den Vergleich: 828,24 €.
Beendet man die Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich, entstehen dem Arbeitnehmer bei einem Streitwert von 18.000 € Anwaltskosten von 2.922,64 €.
Natürlich gilt auch hier: Wird ein Vergleich geschlossen, sparen sich die Parteien des Rechtsstreits Gerichtskosten von 957 €, die das Arbeitsgericht bei einem solchen Streitwert sonst in Rechnung gestellt hätte.
Kündigungsschutzklage - Kostenrisiko überschaubar. Sollten das Arbeitsgericht Zeugen vernehmen (sehr selten), sind diese Kosten (Reisekosten des Zeugen etc.) von der unterlegenen Seite zu zahlen. Das gilt auch für Kosten eines Sachverständigengutachtens (noch seltener). Sollten die Parteien den Kündigungsschutzprozess durch einen Vergleich beenden, erhöhen sich hierdurch die Anwaltsgebühren, und die Gerichtskosten entfallen - siehe die obigen Rechenbeispiele. Ein Vergleich wird regelmäßig nur dann geschlossen, wenn er sich finanziell lohnt. Fallen Gerichtskosten an, zahlt sie grundsätzlich die unterlegene Partei, häufig ordnet das Gericht eine Teilung der Kosten an.
Fazit vom Fachanwalt. Da die Höhe der erzielten Abfindung regelmäßig ein Vielfaches des Bruttomonatsgehalts beträgt, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage nahezu immer. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erklärt in einem Video, mit welcher Abfindungshöhe gekündigte Arbeitnehmer rechnen können.
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