Mitarbeiter loswerden: Diese Methoden sind die fiesesten Tricks der Arbeitgeber bei einer Kündigung
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Einen Arbeitnehmer loszuwerden ist teuer. Um einem Mitarbeiter zu kündigen, greifen Chefs deshalb gern in eine Trickkiste voller Gemeinheiten: Tricks, mit denen sie Kündigungsschutzklagen verhindern, Abfindungen vermeiden, sich Vorteile verschaffen – meist auf Kosten der gekündigten Arbeitnehmer. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck geht ins Detail und erklärt, was hinter den Kündigungstricks steckt – und wie der Arbeitnehmer seine Rechte schützt und seine Aussichten auf eine Abfindung hochhält.
In einer Videoserie beschreibt Anwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck die wichtigsten, fiesesten Kündigungstricks der Arbeitgeber: Das Jobangebot, die Rücknahme der Kündigung, die Zeugnisverweigerung, die fristlose Kündigung, Verhandlungstricks, und andere mehr. Arbeitnehmer erfahren von Anwalt Bredereck, wie man sich am besten gegen diese Tricks wehrt, wie man Kündigungen abwehrt, den Arbeitsplatz rettet, eine hohe Abfindung sichert, und die Vorteile einer Kündigungsschutzklage am besten nutzt.
Haben Sie einer Kündigung erhalten? Suchen Sie Rat wegen eines Aufhebungsvertrages? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an: 030.40004999. Sprechen Sie mit ihm über die beste Strategie, die Ihnen hilft, den Arbeitsplatz zu retten oder eine hohe Abfindung herauszuholen. Das Erstgespräch am Telefon ist bei Anwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.
Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, mit Kündigungsschutzklagen vor Arbeitsgerichten, bundesweit. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag.
Strategien, um Mitarbeiter loszuwerden: So wehren Sie sich!
Einer der fiesesten Arbeitgebertricks: Das Jobangebot
Rücknahme der Kündigung während der Kündigungsschutzklage. So reagieren Sie richtig:
Verweigerung des Arbeitszeugnisses. Leider Standard nach einer Kündigung:
Nachgeschobene fristlose Kündigung: Achtung Arbeitnehmer, gefährlich!
Mehrere Kündigungen hintereinander. Jede separat angreifen, und zwar so:
Verhandeln bis die Klagefrist abläuft. So wehren Sie sich gegen diesen fiesen Arbeitgebertrick:
Die arrangierte Abwerbung. Diese Tipps hat Fachanwalt Bredereck:
Wiedereinstellung nach Kündigung: Zusage oft ein Kündigungstrick
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Kündigung und Arbeitslosengeld
Nach einer Kündigung ist eins klar: Eine hohe Abfindung wäre jetzt genau das richtige. Manchmal bietet sie der Arbeitgeber von sich aus an. Was oft übersehen wird, aber häufig vorkommen kann: Die Kündigung führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder die Bundesagentur für Arbeit rechnet die Abfindung auf das Arbeitslosengeld an. Ergebnis: Der gekündigte Mitarbeiter verliert einen Teil seiner hart verhandelten Abfindung. Wie vermeidet man das?
Sperrzeit – Was bedeutet das für das Arbeitslosengeld? Nach der Kündigung sind die meisten Arbeitnehmer arbeitslos. Je nachdem, wie lange das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis angedauert hat, erhält man 6-12, unter Umständen auch 24 Monate Arbeitslosengeld (Alg I). Wenn die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, erhält der arbeitslose Arbeitnehmer 12 Wochen kein Arbeitslosengeld.
Wann verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit? Grundsätzlich verhängt die BA eine Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer für seine Arbeitslosigkeit „verantwortlich“ ist. Eine Sperrzeit ist wie eine Strafe für die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; sie soll versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erhalten. Selbstverschuldet wäre die Arbeitslosigkeit zum Beispiel nach einer verhaltensbedingten Kündigung, einer fristlosen Kündigung, einer Eigenkündigung oder nach einem Aufhebungsvertrag.
Wann droht eine Anrechnung der Abfindung? Wenn ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung aushandelt, kann es passieren, dass die Bundesagentur nicht nur eine Sperrzeit verhängt, sondern die Abfindung auf das restliche Arbeitslosengeld anrechnet. Das geschieht regelmäßig, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist abläuft. Daher: Ohne Rat eines erfahrenen Spezialisten im Kündigungsrecht sollte man keinen Aufhebungsvertrag abschließen.
Wie vermeidet man Sperrzeit und Anrechnung aufs Arbeitslosengeld? Wer mit einer Kündigungsschutzklage gegen seine Kündigung vorgeht, vermiedet in fast allen Fällen eine Sperrzeit und die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Ob sich ein Prozess vor dem Arbeitsgericht lohnt, beantwortet ein erfahrener Spezialist im Arbeitsrecht. Bei alldem ist es enorm wichtig, schnell zu handeln, die Dinge nicht schleifen zu lassen: Für die Klage läuft eine kurze Frist von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens. Ist diese erst einmal verstrichen, ist die Chance auf eine Abfindung dahin – und durch die Sperrzeit muss man häufig auch noch draufzahlen!
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