Kündigungsschutzklage: betriebsbedingte Kündigung
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Wer mit einer Kündigungsschutzklage gegen seine betriebsbedingte Kündigung vorgehen will, sollte schnell handeln. Es gelten kurze und strenge Fristen. Ist die Frist für die Kündigungsschutzklage erst einmal verstrichen, kann grundsätzlich nichts mehr gegen die betriebsbedingte Kündigung unternommen werden. Der Arbeitsplatz ist dann weg, ebenso wie die Chance auf eine Abfindung.
Frist für Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen. Nach Zugang des Kündigungsschreibens hat der Arbeitnehmer nur 3 Wochen Zeit, um vor dem Arbeitsgericht dagegen Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist kann grundsätzlich nicht verlängert werden.
Was kann der gekündigte Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage erreichen? Mit einer Kündigungsschutzklage kann man die Kündigung ungeschehen machen und sich auf den alten Arbeitsplatz zurück klagen, sofern der Arbeitgeber mit der Kündigung gegen geltendes Recht verstößt. Um das zu verhindern, bieten die meisten Arbeitgeber dem gekündigten Arbeitnehmer hohe Abfindungen an, wenn klar wird, dass die Kündigung unwirksam sein könnte und eine Wiedereinstellung des Mitarbeiters droht.
Betriebsbedingte Kündigung: Vereinbarkeit mit dem Kündigungsschutzgesetz. Die besten Chancen auf eine Wiedereinstellung oder eine Abfindung hat man, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Dann muss die betriebsbedingte Kündigung dessen Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. eine korrekt durchgeführte Sozialauswahl.
Rat vom Fachanwalt für Arbeitsrecht. Loten Sie Ihre Chancen auf Wiedereinstellung oder auf eine hohe Abfindung aus. Holen Sie sich möglichst früh Rat von einem ausgewiesenen Spezialisten, am besten einem erfahrenen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt Kündigungsschutzrecht.
Kündigung erhalten? Das Erstreiten einer hohen Abfindung ist unsere Profession. Kündigungsschutzklagen sind unsere Leidenschaft. Selbstverständlich beraten wir Sie auch zu allen anderen Fragen zu Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und fristlose Kündigung.
Nach Kündigung Kündigungsschutzklage erheben? Anwalt Bredereck klärt auf:
Kündigungsschutzklage - Häufig gestellte Fragen
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Was ist eine Kündigungsschutzklage? Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage eines Arbeitnehmers gegen seine Kündigung vor dem Arbeitsgericht. Geklagt wird auf Weiterbeschäftigung. Der Arbeitgeber zahlt dort allerdings regelmäßig eine Abfindung, um die Weiterbeschäftigung zu vermeiden. Die Höhe der Abfindung hängt regelmäßig von den Klageaussichten der Kündigungsschutzklage ab.
Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage? Der Arbeitnehmer kann nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen.
Wann beginnt die 3-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage? Ausschlaggebend für den Fristbeginn ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer, üblicherweise wenn der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben überreicht. Wird das Kündigungsschreiben per Post oder per Boten versandt, zählt der Zugang im Machtbereich des Arbeitnehmers (zB der Briefkasten). Gezählt wird die Frist ab Beginn des folgenden Tages.
Wann ist dem Arbeitnehmer zu einer Kündigungsschutzklage zu raten? In den meisten Fällen kann man nur dazu raten, nach der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Der gekündigte Arbeitnehmer bewahrt sich damit die Chance auf eine hohe Abfindung. Auch ein gutes (oder sehr gutes) Arbeitszeugnis kann das Ziel sein, sowie die Durchsetzung anderer noch offener Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage? Da vor den Arbeitsgerichten erster Instanz die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten (z.B. Rechtsanwaltskosten) selbst tragen, sind die Kosten einer Kündigungsschutzklage übersichtlich. Die Kosten des (Fach)Anwalts und des Gerichts hängen vom Einkommen des gekündigten Arbeitnehmers ab, sowie vom Umfang der mit der Kündigungsschutzklage eingeforderten Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
Muss ein Anwalt für die Kündigungsschutzklage beauftragt werden? Vor den Arbeitsgerichten ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht notwendig. Wegen der Komplexität des deutschen Arbeitsrechts und wegen der Bedeutung der Vergleichsverhandlungen für die Höhe der Abfindung ist anwaltlicher Beistand – durch einen erfahrenen Spezialisten, wie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht – jedoch unbedingt ratsam.
Was geschieht, wenn man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt? Wie geht der Anwalt vor? Man möchte sich gegen die Kündigung wehren und hat sich entschieden, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Rat zu fragen. Bei Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck verläuft die Beratung in mehreren Schritten: In der kostenlose Ersteinschätzung erklärt Fachanwalt Bredereck die Chancen, die er für eine Kündigungsschutzklage sieht. Kommt man zu dem Schluss, dass sich die Klage lohnt, geht Fachanwalt Bredereck in die Offensive: Er fordert den Arbeitgeber gegebenenfalls auf, Ansprüche des Arbeitnehmers zu erfüllen, verhandelt Lohnansprüche und andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, legt wenn nötig Klage ein vor dem Arbeitsgericht und verhandelt dort die bestmögliche Abfindung oder setzt die Wiedereinstellung des Arbeitnehmers auf seinen alten Arbeitsplatz durch - soweit das rechtlich möglich ist.
Sie wollen mehr wissen? Informieren Sie sich mit seinen Kurz-Videos oder rufen Sie ihn gleich an unter 030-4000 4999, das erste Gespräch über Ihre Kündigung ist kostenlos und unverbindlich.
Kündigungsschutzklage mit Anwalt für Arbeitsrecht Bredereck:
Video (I): Die kostenlose Ersteinschätzung zur Kündigung
Video (II): Was geschieht vor Einreichung der Klage?
Video (III): Die Klage ist eingereicht. Wie geht es weiter?
Video (IV): Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht
Video (V): Vergleich und Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage
Video (VI): Nach dem Gütetermin: Was jetzt wichtig ist
Video (VII): Was geschieht im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht?
Video (VIII): Nach dem Kammertermin, das Urteil des Arbeitsgerichts
Video (IX): Das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht
Erfahren Sie mehr:
Ihr Arbeitgeber nimmt die Kündigung zurück? Fachanwalt Bredereck sagt, was jetzt wichtig ist:
Informationen zur Vertiefung:
Betriebsbedingte Kündigung
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Betriebsbedingte Kündigungen sind in der Praxis die häufigsten. Sie sind für den Arbeitgeber mit vielen Hürden verbunden. Zunächst einmal mussten insgesamt vier Voraussetzungen vorliegen, damit der Arbeitgeber wirksam betriebsbedingt kündigen kann.
Betriebliches Erfordernis der Kündigung. Beim Arbeitgeber müssen betriebliche Erfordernisse vorliegen, die Bedarf an Arbeitsleistungen vermindern. Der extremste Fall ist die Betriebsstilllegung. Aber auch die Schließung einer Filiale, das Outsourcing von Aufgaben oder effizientere Arbeitsabläufe (Rationalisierungen) können solche betrieblichen Erfordernisse begründen.
Fehlende Beschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber darf keine Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz haben. Es das Ultima-Ratio-Prinzip. Die betriebsbedingte Kündigung ist das letzte Mittel. Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Beispiel durch eine Versetzung oder Änderungskündigung auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigen, muss er zunächst eine Änderungskündigung versuchen.
Sozialauswahl. Der Arbeitgeber muss eine wirksame Sozialauswahl vornehmen. Hierbei sind soziale Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Familienstand und Unterhaltspflichten zu berücksichtigen. Nur den am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmern darf gekündigt werden. Lediglich bei einer vollständigen Einstellung des Betriebes kann die Sozialauswahl unterbleiben, wenn allen Arbeitnehmern gekündigt wird.
Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitgebers. Bei jeder betriebsbedingten Kündigung muss eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Kündigung und denen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorgenommen werden. Bei einer betriebsbedingten Kündigung spielt die Interessenabwägung, anders als bei einer krankheitsbedingten bzw. einer verhaltensbedingten Kündigung regelmäßig keine große Rolle.
Weitere Voraussetzungen. Natürlich müssen auch die übrigen Voraussetzungen jeder wirksam Kündigung wie Schriftform der Kündigung, ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung usw. erfüllt sein.
Fazit: Fehler führen zu Abfindungen. Da die Anforderungen hoch sind, kann viel schief gehen. Diese Fehler führen dann dazu, dass Arbeitnehmer, die innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen, gute Aussichten auf eine hohe Abfindung haben. Allgemein gilt: je mehr Fehler, je höher die Abfindung.
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