Wie stark ist Ihr Kündigungsschutz?
Arbeitnehmer sind vor Kündigungen auf ganz unterschiedliche Weise geschützt. Je besser der Schutz, umso besser die Chance auf eine hohe Abfindung.
Schlechter Kündigungsschutz. Arbeitnehmer im ersten Halbjahr des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) oder in sehr kleinen Betrieben (zehn oder weniger Mitarbeiter) haben den schlechtesten Kündigungsschutz. Auch hier kann eine Kündigung allerdings treuwidrig oder diskriminierend sein. Solche Kündigungen sind unwirksam.
Guter Kündigungsschutz. Wenn man als Arbeitnehmer länger als ein halbes Jahr beschäftigt ist und der Betrieb des Arbeitgebers regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Hier hat der Arbeitgeber in der Regel Schwierigkeiten, den Kündigungsgrund darzulegen und zu beweisen. Oft besteht auch gar kein Kündigungsgrund. Damit sind hervorragende Aussichten auf eine Abfindung eröffnet.
Sonderkündigungsschutz. Bestimmte Personen haben Sonderkündigungsschutz. Hier kommt es weder auf die Dauer der Beschäftigung noch auf die Größe des Betriebes an. Personen mit Sonderkündigungsschutz sind zum Beispiel Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwerbehinderte, Schwerbehinderte mit Gleichstellung von der Bundesagentur für Arbeit, Betriebsräte, Datenschutzbeauftragte usw.
Kündigungsschutz immer prüfen lassen. Unabhängig davon, in welcher Gruppe sie sich einordnen. Lassen Sie Ihr Ergebnis immer vom Fachmann, am besten einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, in einem kostenlosen und unverbindlichen ersten Telefonat die Chancen auf eine Abfindung zu erörtern. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail senden. Gern senden wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu den Möglichkeiten, die sich Ihnen nach einer Kündigung bieten.
In einer Video-Serie erklärt Fachanwalt Bredereck den Ablauf einer Kündigungsschutzklage.
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Abfindung und Kündigungsschutzklage: Je besser der Kündigungsschutz, desto höher die Chancen. Im Video erklärt Fachanwalt Bredereck, warum:
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Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, mit Kündigungsschutzklagen vor Arbeitsgerichten, bundesweit. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag.
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