Die Kündigung des Arbeitsvertrags: Abfindung sichern!
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Wem eine Kündigung droht, oder wer eine Kündigung in Erwägung zieht und wer in dieser Situation eine hohe Abfindung anstrebt hat eine heikle Zeit vor sich. Ein klarer Kopf und guter Rat sind jetzt so wertvoll, wie selten.
Droht die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages? Dann sollten Sie jetzt nicht überstürzt reagieren. Sie sollten jetzt aber auch nicht passiv zurückziehen. Wenn Sie sich frühzeitig Rat bei einem Spezialisten für Arbeitsrecht suchen, vermeiden Sie Fehler, die Ihnen später bei einem Kündigungsschutzprozess oder beim Bezug von Arbeitslosengeld Nachteile bereiten könnten.
Haben Sie das Kündigungsschreiben bereits erhalten? Jetzt laufen kurze Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen, wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen wollen. Sie haben regelmäßig nur wenige Tage Zeit, um die Kündigung wegen Formfehler zurückzuweisen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine 3-Wochen-Frist. Regelmäßig vergeben Sie die Chance auf eine hohe Abfindung, wenn Sie die Frist verstreichen lassen.
Wollen Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen? Hier gilt es, einiges zu beachten. Bei einer Eigenkündigung verhängt die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I. Eine Abfindung, die im Aufhebungsvertrag vereinbart ist, kann von der Bundesagentur auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Haben Sie hierzu Fragen? Holen Sie sich Rat bei einem erfahrenen Spezialisten für Arbeitsrecht, am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Erwägen Sie einen Aufhebungsvertrag? Nicht selten bietet der Arbeitgeber statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Aus mehreren Gründen ist hiervon regelmäßig abzuraten. Nach meiner Erfahrung sind die Abfindungen, die ein Arbeitgeber im Rahmen von Aufhebungsverträgen anbietet, deutlich geringer, als die Abfindung, der er bei einer Kündigungsschutzklagen nach Vergleichsverhandlungen vor Gericht zustimmt. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie zu den richtigen Schritten.
Kündigung erhalten? Das Erstreiten einer hohen Abfindung ist unsere Profession. Kündigungsschutzklagen sind unsere Leidenschaft. Selbstverständlich beraten wir Sie auch zu allen anderen Fragen zu Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und fristlose Kündigung.
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Kündigung-Kündigungsgrund
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Kündigung. Eine Kündigung ist die frühzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen den Willen der anderen Vertragspartei. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie Regeln des Arbeitsrechts verletzt. In den meisten Fällen muss es einen Kündigungsgrund geben. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsschutz beachten. Sehr oft scheitern Arbeitgeber daran. Ein gut beratener Arbeitnehmer kann viel aus einer Kündigung herausholen - üblich sind hohe Abfindungen und gute bis sehr gute Arbeitszeugnisse. Sie können das mit einer Kündigungsschutzklage erreichen, die ein Anwalt, am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, führen sollte.
Kündigungsfrist. Eine ordentliche Kündigung ist nie sofort wirksam. Ein Arbeitsverhältnis ist durch die Kündigung erst nach einer bestimmten gesetzlich festgelegten Frist beendet. Der Arbeitgeber muss eine Kündigungsfrist beachten, die von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses abhängt, bei längerer Beschäftigungsdauer mehrere Monate. Achtung: Die Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens! Obwohl das Arbeitsverhältnis noch mehrere Monate andauern kann, ist gegen eine Kündigung 3 Wochen nach Zugang meistens nichts mehr zu machen. Sehr hohe Abfindungssummen werden so verschenkt.
Kündigungsgrund. Fast jede Kündigung (betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte oder fristlose Kündigung) braucht einen Kündigungsgrund, den der Arbeitgeber gerichtsfest darlegen und beweisen muss. Liegt kein Kündigungsgrund vor, ist die Kündigung meistens unwirksam und der Arbeitnehmer hat Aussichten auf eine hohe Abfindung. Ganz wichtig: Frühzeitig zum Anwalt und rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreichen.
Hilfe bei Kündigungsschutz:
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Trier. Schwerpunkt und Wahlfach im Rechtsstudium: Arbeitsrecht. Zulassung als Anwalt: 1999. Tätigkeitsschwerpunkt als Anwalt seit 1999: Arbeitsrecht.
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005.
Fachanwalt Bredereck: Mitglied im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VdAA), Qualitätssiegel der Bundesrechtsanwaltskammer, Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Fernsehsender (RTL, SAT1, rbb, N24) und Tageszeitungen (Süddeutsche, Welt, Berliner Morgenpost u.a.) interviewen und zitieren Fachanwalt Alexander Bredereck regelmäßig zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts.
Rechtsanwalt Alexander Bredereck: Über 20 Jahre Erfahrung als Anwalt für Kündigungsschutzklagen.
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