Arbeitsrechtler Bredereck zur Kündigung
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Für viele Arbeitnehmer ist die Situation neu: Eine Kündigung pflügt durch das Leben. Fragen rund um das Thema Kündigung beantwortet Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Spezialist für Kündigungsschutzklagen und Abfindungen.
Wie kann der Arbeitgeber kündigen? Gibt es Formvorschriften? Der Arbeitgeber darf nur schriftlich kündigen, also entweder handschriftlich oder maschinenschriftlich auf Papier, mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben. Unzulässig sind Kündigungen, wenn der Arbeitgeber sie mündlich äußert, per Mail oder Fax zustellt, und erst recht per SMS oder über Facebook etc. - solche Kündigungen verstoßen gegen das Gesetz.
Was passiert, wenn die Kündigung Form-Vorschriften verletzt, oder andere Vorschriften des Arbeitsrechts? Wenn man nichts tut gegen die Kündigung, verliert man grundsätzlich seinen Arbeitsplatz! Der Grund: Nur das Arbeitsgericht kann eine Kündigung für unwirksam erklären, und dafür muss man innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Der Arbeitnehmer muss also schnell handeln und sich in den Tagen nach der Kündigung Rat holen über die Chancen einer Kündigungsschutzklage. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck ist auf diese Fälle spezialisiert; in einer kostenlosen Erstberatung informiert er über die beste Strategie nach einer Kündigung und über alle Fragen rund um die Abfindung.
Sprechen Sie mit Fachanwalt Bredereck über Ihre Rechte: Kündigungshotline 0176-21133283 oder 030-40004999. Telefonische Erstberatung kostenlos, bundesweite Vertretung bei Kündigung und Abfindungsverhandlungen.
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