Air Berlin, Insolvenz und Kündigung: Das rät Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
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Air Berlin ist in der Insolvenz. Was geschieht mit den Arbeitnehmern? Drohen Kündigungen? Andere Fluggesellschaften werden wohl Teile der Belegschaft übernehmen, man kann das Presseberichten entnehmen, etwa der Zeit online vom 21.09.2017. Dennoch sei die Zukunft von vielen Air Berlin-Mitarbeitern unklar, der Insolvenzverwalter werde wohl nicht alle Geschäftsbereiche verkaufen können. Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht fernliegend. Was Arbeitnehmern von Air Berlin zu raten ist, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin.
Liefern Sie Air Berlin beziehungsweise dem Insolvenzverwalter keinen Kündigungsgrund quasi auf dem Silbertablett! Wer in dieser Situation beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, oder zur massenhaften Arbeitsunfähigkeit von Kollegen aufruft, der riskiert die Kündigung. Wer sich eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung leistet in dieser angespannten Lage, der verringert erheblich seine Chancen auf eine hohe Abfindung.
Wer Krankheit vortäuscht, verletzt arbeitsvertragliche Pflichten! Auch wenn man das in der Presse einen „Streik“ nennt: Wenn sich große Teile der Belegschaft absprechen und unisono krankmelden, handelt es sich nicht um einen arbeitsrechtlich geschützten Streik. Sondern um eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, für die Air Berlin beziehungsweise der Insolvenzverwalter regelmäßig fristlos kündigen kann. Sofern der Arbeitgeber einen Täuschungs-Verdacht nachweisen kann.
Suchen Sie sich am Tag der Kündigung Rat beim Fachmann! Wer bei Air Berlin eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung erhält, sollte noch am selben Tag Rat einholen bei einem Experten für Kündigungsschutz. Im Kündigungsschutz-Recht laufen Fristen, die dauern wenige Tage bis 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens.
Betriebsbedingte Kündigungen bei Air Berlin. Was können Air-Berlin-Mitarbeiter bei betriebsbedingten Kündigungen tun? Fachanwalt Bredereck klärt auf! Jeder Arbeitnehmer, der eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln und sich bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht erkundigen über seine Rechte. Das gilt auch für Kündigungen im Insolvenzverfahren, wie bei Air Berlin. Mehr...
Rufen Sie mich gern an in meiner Fachanwalts-Kanzlei an 2 Standorten in Berlin (Prenzlauer Berg und Ku’damm), 030.4000 4999. Haben Sie die Kündigung erhalten? Kostenlos und unverbindlich bespreche ich mit Ihnen die Chancen einer Kündigungsschutzklage und die Aussichten auf eine hohe Abfindung. Wollen Sie sich vorbereiten auf ein Personalgespräch? Brauchen Sie rechtlichen Rat im Vorfeld einer möglichen Kündigung? Ich berate zu allen Fragen rund um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzklage und Abfindung. Fragen Sie die Mitarbeiter meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, beispielsweise Nadine, Philipp oder Max unter 030.4000 4999 nach den Kosten. Mein Team und ich freuen uns auf Ihren Anruf!
Weiterführende Information:
Kündigung erhalten? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck kämpft um Ihre Rechte, setzt hohe Abfindungen durch, wenn nötig mit einer Kündigungsschutzklage. Beratung zu allen Themen rund um Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder fristlose Kündigung.
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