Fachanwalt Bredereck: Guter Rat nach einer Kündigung
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Ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhalten hat, durchlebt Wellen von Emotionen. Was häufig für den Arbeitgeber eine rein wirtschaftliche, finanzielle Maßnahme ist, stürzt den Arbeitgeber in eine schwere Krise. Die heftigen Emotionen sind verständlich, aber wenig hilfreich. Die Durchsetzung von Ansprüchen erfordert einen Ratgeber mit klarem Verstand.
Welche Ansprüche hat ein gekündigter Arbeitnehmer? In der Praxis kommt es kaum vor, dass ein entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsverhältnis zurückkehrt. Jetzt geht es vor allem darum, eine möglichst hohe Abfindung und ein (sehr) gutes Arbeitszeugnis zu erhalten. Nicht fehlen darf es, diverse Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu erkennen und durchzusetzen - beispielsweise wegen Resturlaubs, offener Überstunden, Weihnachtsgeld, Prämien, Sonderzahlungen etc.
Wie kann er sie durchsetzen? Nach einer Kündigung macht eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht vor allem dann Sinn, wenn der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund vorweisen muss. Dies ist der Fall, wenn in dem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und wenn das Arbeitsverhältnis bereits 6 Monate Bestand hat: Dann wird das Kündigungsschutzgesetz angewendet, und die Kündigung ist nur unter erschwerten gesetzlichen Maßgaben möglich, nämlich als betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung oder verhaltensbedingte Kündigung.
Worauf muss man nach einer Kündigung besonders achten? Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens möglich. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, kann er eine hohe Abfindung in aller Regel nicht mehr erhalten. Dem Arbeitgeber fehlt dann schlicht der hierfür notwendige Anreiz. Auch ein sehr gutes Arbeitszeugnis wird der Arbeitgeber dann eher nicht ausstellen.
Unwirksame Kündigung wegen Formfehlern. Der Arbeitnehmer kann eine Kündigung wegen fehlender ordnungsgemäßer Vollmacht zurückweisen. Diese Zurückweisung muss allerdings „unverzüglich“ erfolgen - regelmäßig innerhalb von 2-3 Tagen.
Guter Rat beim Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nach einer Kündigung sollte der Arbeitnehmer die Durchsetzung einer Rechte einem erfahrenen Spezialisten, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, überlassen. Das garantiert ihm, auf gleiche Augenhöhe zu rücken. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck berät gekündigte Arbeitnehmer, im ersten Gespräch kostenfrei, über die Chancen auf eine hohe Abfindung: 0176-21133283 (Kündigungshotline) oder 030-40004999 (Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht). Fachanwalt Bredereck freut sich auf Ihren Anruf.
Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, mit Kündigungsschutzklagen vor Arbeitsgerichten, bundesweit. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung.
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