Videoüberwachung und fristlose Kündigung: Arbeitsrechts-Fachanwalt erklärt Ihre Rechte
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Fristlose Kündigung wegen Diebstahls am Arbeitsplatz, Richter erlauben mehr Videoüberwachung. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erklärt am Beispiel von zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts, was Arbeitnehmer wissen sollten über die Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
Zufallsfunde bei Videoüberwachung verwertbar. Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 2 AZR 848/15) hielt eine fristlose Kündigung wegen Pfandbon-Betrugs für rechtens: Eine Kassiererin wurde dabei gefilmt, und obwohl der Arbeitgeber explizit nur Zigarettenfächer am Warentransportband überwachen wollte, nur dazu die Zustimmung des Betriebsrats hatte, durfte sich der Arbeitgeber auf die Aufnahmen stützen, den Kündigungsgrund so nachweisen.
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls, Beweisverwertung gelockert. Wenn eine Videoaufnahme die Rechte eines Mitarbeiters verletzt, darf sie unter Umständen dennoch gegen andere verwendet werden, das ist eine der Kernaussagen des zweiten Urteils (Aktenzeichen: 2 AZR 395/15). Das höchste deutsche Arbeitsgericht macht außerdem deutlich: Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nur dann ausspionieren, wenn er einen Diebstahls-Verdacht hat und ihn gut begründen kann, wenn er nur bestimmte Bereiche oder Arbeitsvorgänge überwacht, und wenn er seinen Mitarbeitern die Privat- und Intimsphäre lässt. Nur dann darf er die fristlose Kündigung stützen auf die Videomitschnitte.
Droht eine Anhörung? Sofort Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen! Mitarbeiter, die verdächtigt werden, im Betrieb zu stehlen, sind auf der Abschussliste. Der Arbeitgeber wird bei einem Videomitschnitt alles auf die Goldwaage legen, der Arbeitnehmer kann sich da nur um Kopf und Kragen reden. Gut beraten ist, wer früh einen erfahrenen Spezialisten auf seiner Seite hat, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit dem man eine gute Strategie besprechen kann, mit dem man gegen die Kündigung vorgehen und eine hohe Abfindung sichern kann.
Fristlose Kündigung erhalten? Arbeitgeber hat Videomitschnitte von Ihnen? In den allermeisten Fällen dürfte sich eine Kündigungsschutzklage lohnen, Arbeitgeber begeben sich mit heimlicher Videoüberwachung auf heikles Gelände. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts zeigen, wie hoch die Hürden für Arbeitgeber sind, und wie hoch die Richter Datenschutz und Persönlichkeitsrechte einordnen.
Kündigung erhalten? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck kämpft um Ihre Rechte und setzt hohe Abfindungen durch, wenn nötig mit einer Kündigungsschutzklage, vor Arbeitsgerichten bundesweit. Arbeitsrechtler Bredereck berät zu allen Themen rund um Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder fristlose Kündigung.
Mehr erfahren:
Wissenswertes über eine Kündigung wegen Diebstahls, von Anwalt Bredereck:
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Mitarbeiter loswerden: Diese Methoden sind die fiesesten Tricks der Arbeitgeber bei einer Kündigung
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Einen Arbeitnehmer loszuwerden ist teuer. Um einem Mitarbeiter zu kündigen, greifen Chefs deshalb gern in eine Trickkiste voller Gemeinheiten: Tricks, mit denen sie Kündigungsschutzklagen verhindern, Abfindungen vermeiden, sich Vorteile verschaffen – meist auf Kosten der gekündigten Arbeitnehmer. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck geht ins Detail und erklärt, was hinter den Kündigungstricks steckt – und wie der Arbeitnehmer seine Rechte schützt und seine Aussichten auf eine Abfindung hochhält.
In einer Videoserie beschreibt Anwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck die wichtigsten, fiesesten Kündigungstricks der Arbeitgeber: Das Jobangebot, die Rücknahme der Kündigung, die Zeugnisverweigerung, die fristlose Kündigung, Verhandlungstricks, und andere mehr. Arbeitnehmer erfahren von Anwalt Bredereck, wie man sich am besten gegen diese Tricks wehrt, wie man Kündigungen abwehrt, den Arbeitsplatz rettet, eine hohe Abfindung sichert, und die Vorteile einer Kündigungsschutzklage am besten nutzt.
Haben Sie einer Kündigung erhalten? Suchen Sie Rat wegen eines Aufhebungsvertrages? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an: 030.40004999. Sprechen Sie mit ihm über die beste Strategie, die Ihnen hilft, den Arbeitsplatz zu retten oder eine hohe Abfindung herauszuholen. Das Erstgespräch am Telefon ist bei Anwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.
Wissenswertes für Arbeitnehmer:
Kündigung und Arbeitslosengeld
Nach einer Kündigung ist eins klar: Eine hohe Abfindung wäre jetzt genau das richtige. Manchmal bietet sie der Arbeitgeber von sich aus an. Was oft übersehen wird, aber häufig vorkommen kann: Die Kündigung führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder die Bundesagentur für Arbeit rechnet die Abfindung auf das Arbeitslosengeld an. Ergebnis: Der gekündigte Mitarbeiter verliert einen Teil seiner hart verhandelten Abfindung. Wie vermeidet man das?
Sperrzeit – Was bedeutet das für das Arbeitslosengeld? Nach der Kündigung sind die meisten Arbeitnehmer arbeitslos. Je nachdem, wie lange das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis angedauert hat, erhält man 6-12, unter Umständen auch 24 Monate Arbeitslosengeld (Alg I). Wenn die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, erhält der arbeitslose Arbeitnehmer 12 Wochen kein Arbeitslosengeld.
Wann verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit? Grundsätzlich verhängt die BA eine Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer für seine Arbeitslosigkeit „verantwortlich“ ist. Eine Sperrzeit ist wie eine Strafe für die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; sie soll versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erhalten. Selbstverschuldet wäre die Arbeitslosigkeit zum Beispiel nach einer verhaltensbedingten Kündigung, einer fristlosen Kündigung, einer Eigenkündigung oder nach einem Aufhebungsvertrag.
Wann droht eine Anrechnung der Abfindung? Wenn ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung aushandelt, kann es passieren, dass die Bundesagentur nicht nur eine Sperrzeit verhängt, sondern die Abfindung auf das restliche Arbeitslosengeld anrechnet. Das geschieht regelmäßig, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist abläuft. Daher: Ohne Rat eines erfahrenen Spezialisten im Kündigungsrecht sollte man keinen Aufhebungsvertrag abschließen.
Wie vermeidet man Sperrzeit und Anrechnung aufs Arbeitslosengeld? Wer mit einer Kündigungsschutzklage gegen seine Kündigung vorgeht, vermiedet in fast allen Fällen eine Sperrzeit und die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Ob sich ein Prozess vor dem Arbeitsgericht lohnt, beantwortet ein erfahrener Spezialist im Arbeitsrecht. Bei alldem ist es enorm wichtig, schnell zu handeln, die Dinge nicht schleifen zu lassen: Für die Klage läuft eine kurze Frist von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens. Ist diese erst einmal verstrichen, ist die Chance auf eine Abfindung dahin – und durch die Sperrzeit muss man häufig auch noch draufzahlen!
Nach einer Kündigung kann eine Sperrzeit drohen: 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Fachanwalt Bredereck sagt, wie man das vermeidet:
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