Fachanwalt Arbeitsrecht zur Kündigung: Gefahren und Chancen
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Eine Kündigung versetzt den Arbeitnehmer in eine gefährliche Lage. Der Schock sitzt tief. Emotionen, wie Enttäuschung, Zukunftsangst und nicht selten auch Wut sind die Folge. Emotionalität ist in dieser Lage eher ein schlechter Ratgeber. Gefragt ist ein klarer, nüchterner Verstand; helfen kann ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was kann der Arbeitnehmer nach einer Kündigung erreichen? Eine Rückkehr in das Arbeitsverhältnis ist häufig illusorisch und in der Regel vom Arbeitnehmer - Hand auf’s Herz! - gar nicht gewünscht. Es kann nur weiter gehen - im günstigsten Fall gepolstert mit einer möglichst hohen Abfindung und ausgestattet mit einem sehr guten Zeugnis. Nicht vergessen: Es gibt häufig Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, auf die ein gekündigter Arbeitnehmer auf Anhieb nicht kommt (wegen Resturlaub, Überstunden, diverse Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld, oder Prämien).
Wie kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche durchsetzen? Nach einer Kündigung bleibt dem Arbeitnehmer häufig nur der Gang vor das Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage. Diese ist besonders dann sinnvoll, wenn die Kündigung laut Arbeitsrecht auf einem Kündigungsgrund beruhen muss und zwar falls im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und wenn das Arbeitsverhältnis bereits 6 Monate bestand. Dann müssen die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung, einer personenbedingten Kündigung oder einer betriebsbedingten Kündigung nachweisbar sein.
Welche Frist gilt? Nach einer Kündigung kann ein Arbeitnehmer vor dem zuständigen Arbeitsgericht nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Achtung: Die Frist beginnt nach Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer. Nach Ablauf der Frist gibt es regelmäßig kaum noch Chancen auf eine möglichst hohe Abfindung oder auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis.
Formalien: Zurückweisung wegen Formmängel. Der Arbeitnehmer kann eine Kündigung wegen fehlender Vollmacht unverzüglich zurückweisen. Dies kann er allerdings nur innerhalb sehr kurzer Zeit tun (eben „unverzüglich“) - regelmäßig sind dies nur wenige Tage.
Nach Kündigung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in dieser Situation unbedingt ratsam. Nur ein erfahrener Spezialist kann in dieser Notlage, in der es so entscheidend auf Fristen ankommt, wirksam zum Recht verhelfen.
Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, mit Kündigungsschutzklagen vor Arbeitsgerichten, bundesweit. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung.
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Abfindung und Arbeitslosengeld
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Unter Umständen kann eine Abfindung von der Bundesagentur für Arbeit auf das Arbeitslosengeld (Alg I) angerechnet werden. Wenn der Arbeitgeber vor hat, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, kann es vorkommen, dass er den Arbeitnehmern zuerst Auflösungsverträge anbietet, in dem sich beide Seiten auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung einigen. Dieses Vorgehen ist bei Unternehmen beliebt. Es schließt für sie das Risiko einer Kündigungsschutzklage aus, wo meist deutlich höhere Abfindungen gezahlt werden. Für den Arbeitnehmer bedeutet ein Auflösungsvertrag ein erhebliches Risiko.
Betriebsbedingte Kündigung, Abfindung und Arbeitslosengeld. Eine Abfindung, die man dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung auszahlt, darf sich eigentlich nicht auswirken auf den Bezug von Arbeitslosengeld (Alg I). Eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, beziehungsweise eine Teilanrechnung, ist grundsätzlich nur für Fälle vorgesehen, in denen man sich in einem Aufhebungsvertrag auf ein Beendigungszeitpunkt einigt, der vor der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist liegt. Wirtschaftliche Nachteile hat der Arbeitnehmer aber auch dann zu befürchten, wenn er für die Beendigung verantwortlich gemacht wird. Die Bundesagentur für Arbeit verhängt dann regelmäßig eine Sperrzeit von regelmäßig bis zu 12 Wochen. Das ist nicht nur bei einer fristlosen Kündigung, bei einer verhaltensbedingten Kündigung der Fall, sondern auch bei einer (nach außen hin freiwilligen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag.
Betriebsbedingte Kündigung: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Oft bieten Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen Abfindungen an - meistens im Rahmen eines Sozialplans. Da sie im Zusammenhang einer betriebsbedingten Kündigung gezahlt werden, lassen solche Abfindungen den Bezug von Arbeitslosengeld zwar unangetastet, da der Arbeitnehmer den Arbeitsplatzverlust nicht verursacht hat. Eine Sperrzeit braucht der gekündigte Arbeitnehmer deshalb regelmäßig nicht zu befürchten. Dennoch wird sich eine Kündigungsschutzklage in solchen Fällen häufig lohnen, da die Arbeitgeber vor Arbeitsgerichten oft erfahrungsgemäß deutlich höhere Abfindungen zahlen. Nicht selten verstoßen betriebsbedingte Kündigungen nämlich gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen. Der Arbeitgeber ist dann vor Gericht gezwungen, einer meist deutlich höheren Abfindung zuzustimmen, um dass Risiko auszuschließen, den Arbeitnehmer wieder einzustellen und gegebenenfalls viele Monate Lohn und Gehalt nachzahlen zu müssen.
Betriebsbedingte Kündigung: Fachanwalt berät und vertritt vor dem Arbeitsgericht. Wer vor einer betriebsbedingten Kündigung steht und dabei vor die Wahl gestellt wird, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, sollte sich möglichst schnell von einem ausgewiesenen und erfahrenen Experten im Arbeitsrecht beraten lassen. Nur ein erfahrener Spezialist - meistens ein Fachanwalt für Arbeitsrecht - kann über die für den Arbeitnehmer beste Vorgehensweise bei einer betriebsbedingten Kündigung aufklären. Wer schnell handelt und gut beraten ist, kann unter Umständen eine deutlich höhere Abfindung erhalten.
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