Stellenabbau, Kündigungen bei der Deutschen Bank? Tipps hat Anwalt Bredereck
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Deutsche Bank-Mitarbeiter genießen regelmäßig einen starken Kündigungsschutz. Vor ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigungen schützt sie regelmäßig das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber verletzen deren Vorgaben häufig, beispielsweise die Regeln der Sozialauswahl oder den Vorrang des milderen Mittels. Arbeitnehmer haben meist gute Chancen, sich gegen die Kündigung zu wehren. Wenn sie folgende Hinweise beachten:
Halten Sie die Fristen des Arbeitsrechts ein! Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen. Das heißt: Nachdem Ihnen das Kündigungsschreiben zugeht, haben Sie drei Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht Klage einzureichen und Ihren Arbeitsplatz zu retten. Auch wichtig: Die Frist für die sofortige Zurückweisung wegen unzureichender Bevollmächtigung und Fristen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und dem Arbeitsvertrag. Rufen Sie deshalb noch am Tag der Kündigung oder spätestens am Tag danach bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an, um keinen Fristablauf zu riskieren.
Eine hohe Abfindung erreichen Sie fast immer nur mit einer Kündigungsschutzklage! Nur wer gegen seine Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagt, bringt sich in eine Verhandlungsposition, die den Arbeitgeber zu einer angemessenen Abfindungszahlung bewegen kann. Dort steht der Arbeitgeber regelmäßig vor der wirtschaftlichen Entscheidung: Entweder er zahlt seinem Mitarbeiter Lohn und Gehalt nach, inklusive dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge. Oder er zahlt ihm eine Abfindung, die meist deutlich höher ist, als die in einem Aufhebungsvertrag angebotene Summe.
Auch wichtig für Mitarbeiter der Deutschen Bank: Liegt bei Ihrem Arbeitgeber ein Stellenabbau in der Luft oder eine Welle von Kündigungen, sollte man seine arbeitsrechtlichen Pflichten peinlich genau einhalten. Regelmäßig nutzen Arbeitgeber ihre Möglichkeiten aus, um Arbeitnehmern eine verhaltensbedingte Kündigung oder eine fristlose Kündigung auszusprechen. Tappen Sie nicht in die üblichen Fallen: Passen Sie auf, was Sie in den sozialen Medien posten oder liken, werden Sie nicht beleidigend oder ausfallend, nutzen Sie Ihren Arbeits-PC nicht privat und füllen Sie den Arbeitszeitnachweis korrekt aus. Holen Sie sich im Zweifel Rat vom einem Arbeitsrechtler, bevor Sie in ein Personalgespräch gehen, am besten bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck erfahren Sie, wie Sie sich gegen eine Kündigung wehren. Rufen Sie Anwalt Bredereck unter 030.40004999 an, kostenlos und unverbindlich sagt er Ihnen, welche Chancen Ihre Kündigungsschutzklage hat und wie hoch die Abfindung aus seiner Sicht sein kann.
Kündigung erhalten? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck kämpft um Ihre Rechte, setzt hohe Abfindungen durch, wenn nötig mit einer Kündigungsschutzklage. Beratung zu allen Themen rund um Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, fristlose Kündigung und Aufhebungsvertrag.
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