Bombardier plant Entlassungen in Hennigsdorf? Anwalt informiert.
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Entlassungen? Bombardier will Stellen in Hennigsdorf abbauen, so aktuelle Presse-Meldungen. Was, wenn Bombardier Aufhebungsverträge anbietet?
Bombardiers Betriebsrat in Sorge vor Entlassungswelle. Wie Morgenpost.de berichtet, sorgt sich der Betriebsrat des Industrie-Unternehmens um die Zukunft von 500 Jobs am Standort Hennigsdorf/Berlin. Bombardier könnte Kündigungen aussprechen; eine andere Methode könnte sein: Aufhebungsverträge anbieten. Bombardier hat dies alles noch nicht für richtig erklärt; nichts hindert Arbeitnehmer allerdings daran, sich über Pro und Contra eines Aufhebungsvertrages zu informieren.
Der Arbeitnehmer muss einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen. Mit anderen Worten: Zu einem Aufhebungsvertrag kann niemand gezwungen werden. Es handelt sich um einen Vertrag, der nur zustande kommt, wenn auch der Arbeitnehmer durch seine Unterschrift einwilligt: Ohne Aufhebungsvertrag bleibt er Arbeitnehmer von Bombardier.
Wer den Aufhebungsvertrag unterschreibt, ist seinen Job los. Man kann es nicht oft genug betonen: Hebt der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis auf, ist er daran fast immer gebunden – einen Weg zurück gibt es dann nicht. Vor dieser Entscheidung sollte sich jeder Arbeitnehmer von einem erfahrenen Experten bzw. Fachanwalt im Arbeitsrecht Rat holen.
Rechtsschutz-Fall: Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag an. Wenn ein Arbeitnehmer einen Anwalt fragt, ob er den Aufhebungsvertrag annehmen soll, kann er die Beratungskosten bei seiner Rechtsschutzversicherung einreichen. Wenn sich die Versicherung weigert, Deckung zu erteilen, weil noch keine Kündigung vorliegt, kann dem entgegengehalten werden, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat: Solche Beratungskosten muss die Rechtsschutzversicherung übernehmen, das Anbieten eines Aufhebungsvertrages reicht aus für eine Deckungszusage.
Kündigung erhalten? Wir kämpfen um Ihre Rechte und setzen hohe Abfindungen durch, wenn nötig mit einer Kündigungsschutzklage. Wir beraten zu allen Themen rund um Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder fristlose Kündigung.
Ordentliche Kündigung erhalten? Gibt es einen Kündigungsgrund?
Die ordentliche Kündigung ist gegenüber der außerordentlichen Kündigung harmloser. Hier droht schon mal keine Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit durch die ordentliche Kündigung selbst. Eine Sperrzeit kommt hier nur bei späterer unsachgemäßer Einigung mit dem Arbeitgeber in Betracht. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, muss die ordentliche Kündigung einen Kündigungsgrund haben - der oft nicht vorliegt.
Dringender Handlungsbedarf. Auch bei der ordentlichen Kündigung besteht dringender Handlungsbedarf. Auch hier muss eine sofortige Zurückweisung innerhalb von einigen Tagen geprüft werden. In jedem Fall muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
Kündigungsgründe - 3 Fallgruppen. Wenn das Kündigungschutzgesetz Anwendung findet, muss der Arbeitgeber einen von drei verschiedenen Kündigungsgründen darlegen und beweisen können. Es gibt so genannte betriebsbedingte Kündigungen (z.B. Personaleinsparung), verhaltensbedingte Kündigungen (z.B. Verstöße gegen den Arbeitsvertrag) und personenbedingte Kündigungen (z.B. wegen Krankheit).
Kündigungsschreiben meistens ohne Angabe von Kündigungsgründen. In der Kündigung selbst werden diese Kündigungsgründe in der Regel noch nicht angegeben. Auch der Arbeitgeber pokert. Deshalb will er zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Karten auf den Tisch legen. Unterlässt der Arbeitnehmer nämlich die rechtzeitige Kündigungsschutzklage, wird die Kündigung auch ohne Gründe wirksam. Dann gibt es in der Regel auch keine Abfindungszahlung.
Darlegung der Kündigungsgründe im Kündigungsschutzprozess erforderlich. Wenn der Arbeitnehmer aber innerhalb der Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage einreicht, muss der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Damit hat er in der Regel Schwierigkeiten. Das ist dann der Ausgangspunkt für die Vereinbarung einer Abfindung. Der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nämlich auf keinen Fall zurück. Auch der Arbeitnehmer will häufig nicht zurück. Bevor der Arbeitgeber also den Arbeitnehmer zurücknehmen muss, zahlt er dann lieber eine Abfindung. Je größer die Not, je höher die Abfindung.
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Kündigungsschutzklage - Muster vom Fachanwalt
Sie haben eine Kündigung erhalten? Nun müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Das ist fast immer der wichtigste Schritt, um wahlweise den Arbeitsplatz oder eine Abfindung zu sichern.
Bei Kündigung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bei der Kündigungsschutzklage hilft Ihnen ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Informieren Sie sich zu den Kosten eines Rechtsanwalts/Fachanwalt für Arbeitsrecht und den Kosten der Kündigungsschutzklage. Meistens loht sich der Anwalt/Fachanwalt auch dann, wenn man keine Rechtsschutzversicherung oder keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat.
Ohne Anwalt vor das Arbeitsgericht? Man kann die Kündigungsschutzklage (Muster hier) auch alleine beim Arbeitsgericht einreichen. Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht hilft in gewissem Umfang bei der Formulierung. Ich empfehle dieses Vorgehen ausdrücklich nicht. Gerade bei der richtigen Auswahl des Beklagten und bei den Anträgen der Kündigungsschutzklage können viele Fehler passieren. Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, hat im Zweifel auch jemand, der dafür haftet. Wer die Klage alleine erhebt, nicht.
Muster-Texte vom Fachanwalt. Aus der Erfahrung meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit habe ich Muster entwickelt für eine Kündigungsschutzklage, für ein Anschreiben an den Arbeitgeber bei Kündigung, sowie ein Beratungsschreiben zum Umgang mit der Kündigung.
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Bei Kündigung besser zum Fachanwalt. Ich empfehle, unbedingt einen Spezialisten für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Kündigungsschutzklage zu beauftragen. Wenn Sie die Klage selbst erhoben haben und nicht wissen, wie es vor Gericht weitergeht, habe ich Tipps und Hinweise für Sie zu einem Abfindungsvergleich.
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