Anwalt für Arbeitsrecht Bredereck informiert über das BEM-Verfahren
BEM: ja oder nein? Soll man beim BEM mitmachen, oder lieber nicht und fernbleiben? „Ja, gehen Sie hin!“, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Warum Mitarbeiter beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) unbedingt mitwirken sollten, erklärt er auf diesen Seiten.
Das BEM ist regelmäßig Voraussetzung für eine wirksame Kündigung wegen Krankheit. Arbeitgeber müssen zahlreiche Vorschriften aus dem Kündigungsschutzrecht beachten, wenn sie einem Mitarbeiter wegen Krankheit, psychischer Erkrankungen oder einer Depression wirksam kündigen wollen. Häufig sind Kündigungen, die auf einer Krankheitsprognose beruhen, unwirksam. Mit der Konsequenz: Arbeitnehmer, denen krankheitsbedingt gekündigt wurde, haben häufig gute Chancen, sich mit einer Kündigungsschutzklage wieder auf ihren alten Arbeitsplatz zurück zu klagen oder eine hohe Abfindung zu verhandeln. Das BEM ist regelmäßig eine der ersten arbeitsrechtlichen Hürden, die der Arbeitgeber überwinden muss, um einen häufig erkrankten Mitarbeiter los zu werden.
Wer nicht mitwirkt beim BEM, erhöht die Wahrscheinlichkeit einer späteren Kündigung. Wer beispielsweise dem BEM-Gespräch fernbleibt, riskiert, dass man dem Arbeitgeber in einem späteren Kündigungsschutzprozess keine Fehler im BEM vorwerfen kann. Ein „Nein“ zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gibt dem Arbeitgeber eine Steilvorlage für eine Kündigung wegen Krankheit. Zwar könnte die Kündigung wegen anderer Gründe, beispielsweise wegen fehlender negativer Gesundheitsprognose, unwirksam sein - häufig ist sie das auch! Man verbaut sich aber die Möglichkeit, dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Fehler beim BEM vorzuwerfen, wenn man beim BEM gar nicht erst mitmacht.
Sich dem BEM zu verweigern, bedeutet regelmäßig: weniger Chancen auf eine Abfindung. Sollte es in Zukunft zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommen, hat der Mitarbeiter, der beim BEM nicht mitgewirkt hat, schlechtere Karten bei den Abfindungsverhandlungen. Erfahrungsgemäß stärkt es die eigene Verhandlungsposition, wenn man seinem Arbeitgeber neben anderen Gründen zusätzlich auch ein fehlerhaft durchgeführtes BEM vorhalten kann. Je mehr Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung sprechen, desto besser sind die Chancen auf eine hohe Abfindung! Ein „Ja“ zum BEM stärkt den eigenen Kündigungsschutz!
Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, mit Kündigungsschutzklagen vor Arbeitsgerichten, bundesweit. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag.
BEM: Teilnehmen oder fernbleiben? Arbeitsrechtler Bredereck klärt auf:
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Anwalt für Arbeitsrecht Bredereck: Ist das betriebliche Eingliederungsmanagement eine Voraussetzung für die Kündigung?
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