Anwalt für Kündigungsschutzklage: Abfindung sichern
Erleben Sie zum ersten Mal einen arbeitsrechtlichen Konflikt? Wollen Sie nach einer Kündigung eine möglichst hohe Abfindung erreichen? Für viele ist der Gang zum Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht eine neue Erfahrung. Wir möchten, dass Sie wissen, worauf Sie sich einlassen und welche Schritte nötig sind.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Nach einer Kündigung sollten Sie noch am selben Tag Kontakt zu einem Spezialisten für Arbeitsrecht aufnehmen. In der Regel dauert es nicht länger als ein bis zwei Tage, ehe Sie einen Termin bei einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erhalten. Oft können Sie noch am selben Tag kommen. Alle Arbeitsrechtler wissen, dass nach einer Kündigung schnelles Handeln Pflicht ist, weil Fristen laufen.
Kontakt aufnehmen – so funktioniert’s. Wenn Sie unsere Fachanwaltskanzlei kennen lernen wollen, können Sie uns gern anrufen, uns eine Mail schreiben oder unser Kontaktformular benutzen. Wir wissen, dass Sie schnell herausfinden wollen, ob unsere Kanzlei die Richtige für Ihr arbeitsrechtliches Anliegen ist. In den allermeisten Fällen erreichen Sie uns telefonisch. Auf Mails und das Online-Kontaktformular reagieren wir meist am selben Tag.
Wir beraten gut vorbereitet, individuell und verständlich. Wenn Sie sich für ein Beratungsgespräch in unserer Fachanwaltskanzlei entscheiden, erhalten Sie in den meisten Fällen einen Termin bei einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht innerhalb von 1-2 Tagen. Bei sehr dringenden Fällen - z.B. bei drohendem Fristablauf bei einer Kündigungsschutzklage – organisieren wir einen Termin am selben Tag. Sie werden Nadine, unsere Rechtsanwalts- und Notargehilfin, oder Philipp, unseren juristischen Mitarbeiter, kennen lernen, die mit Ihnen ein kurzes Vorgespräch führen, damit sich unser Fachanwalt für Arbeitsrecht auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten kann. Unser Fachanwalt erklärt Ihnen, ob Ihre Kündigung gegen das Arbeitsrecht verstößt und wie die Chancen Ihrer Kündigungsschutzklage sind. Er setzt Sie ins Bild: Was ist die realistische Abfindung? Sie werden wissen, was Ihnen nach Abzug der Anwalts- und Prozesskosten bleibt. Auch über das Thema Abfindung und Arbeitslosengeld informieren wir Sie.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck verhandelt hohe Abfindungen. Bei Kündigungsschutzklagen oder Verhandlungen um eine Abfindung vertritt Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck. Als erfahrener Arbeitsrechtler, seit vielen Jahren auf Kündigungsschutzklagen spezialisiert, verhandelt er für Sie die günstigste Abfindung. Falls erforderlich, mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Über seine Strategie, mit der Fachanwalt Bredereck die höchstmögliche Abfindung für Sie erreicht, lesen Sie bitte hier.
Prozesskosten und Anwaltskosten. Sie werden sich fragen, ob es sich für Sie lohnt, einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen. Natürlich ist eine Rechtsschutzversicherung jetzt von Vorteil – diese übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten. Ohne eine RSV lohnt sich der Beistand durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht häufig trotzdem. Ein Fachanwalt setzt Ansprüche und Abfindungen durch, die häufig deutlich über den Prozesskosten und Anwaltskosten liegen. Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage in meinem Fall? Was sollte man noch über Prozess- und Anwaltskosten wissen? Mehr über die Kosten einer Kündigungsschutzklage erfahren Sie hier. Informieren Sie sich auch darüber, wie sich die Abfindung auf den Streitwert einer Kündigungsschutzklage auswirkt.
Kündigung erhalten? Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck setzt Ihre Interessen durch, erreicht hohe Abfindungen, wenn nötig mit einer Kündigungsschutzklage. Beratung zu allen Themen rund um Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und fristlose Kündigung. Kostenlose Ersteinschätzung unter 0176-21133283, seiner Kündigungsschutzhotline, oder 030.40004999.
Wie hoch sollte die Abfindung im Fall einer Kündigungsschutzklage sein? Hierzu Anwalt Bredereck:
Kündigungsschutz-Kündigungsschutzklage
![]() |
Kündigungsschutz. Kündigungsschutzgesetz. Kündigungsschutz bedeutet, dass der Chef einen Mitarbeiter nur unter erschwerten Bedingungen entlassen darf – meistens, weil das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Unternehmen, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes beachten, wenn sie ordentlich kündigen wollen. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht länger als 6 Monate läuft, genießen den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes nicht. Bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes lohnt sich der Gang vor das Arbeitsgericht fast immer. Hier wird auf Arbeitgeberseite oft viel falsch gemacht, so dass die Chancen auf eine hohe Abfindung gut sind. Ihren Kündigungsschutz und Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung, gegebenenfalls auch in einem Kleinbetrieb, bewertet ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kündigungsschutzklage. Mit einer Kündigungsschutzklage kann ein aus der Mitarbeiterschaft entlassener Arbeitnehmer auf Weiterbeschäftigung klagen. In den allermeisten Fällen wird ein gekündigter Arbeitnehmer darauf nicht so recht Lust haben – die Stimmung im Betrieb wird schließlich nicht die beste gewesen sein. Der alte Chef wird seinen gefeuerten Mitarbeiter auf gar keinen Fall zurückhaben. Diese Konstellation ist günstig für hohe Abfindungen – je mehr Fehler der Arbeitgeber bei der Kündigung macht, desto höher fällt regelmäßig die Abfindung aus. Die Kündigungsschutzklage sollte auf jeden Fall von einem erfahrenen Spezialisten, am besten einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, geführt werden.
Wie geht Fachanwalt Bredereck vor bei einer Kündigungsschutzklage? Informieren Sie sich auf seinen Videos:
Kündigungsschutzklage mit Fachanwalt Bredereck (I): Die kostenlose Ersteinschätzung
Kündigungsschutzklage mit Fachanwalt Bredereck (II): Was geschieht vor Einreichung der Klage?
Kündigungsschutzklage mit Fachanwalt Bredereck (III): Die Klage ist eingereicht. Wie geht es weiter?
Kündigungsschutzklage mit Arbeitsrechtler Bredereck (V): Vergleich und Abfindung
Kündigungsschutzklage mit Arbeitsrechtler Bredereck (VI): Auf was es nach dem Gütetermin ankommt
Kündigungsschutzklage mit Anwalt für Arbeitsrecht Bredereck (VII): Was passiert im Kammertermin?
Abfindung - Häufig gestellte Fragen
![]() |
Was ist eine Abfindung? Eine Abfindung nennt man die Zahlung einer Geldsumme durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Abfindung ist "Ausgleich" oder "Entschädigung" für die für den Arbeitnehmer mit einer Kündigung verbundenen Nachteile.
Wann erhält der gekündigte Arbeitnehmer eine Abfindung? Im Fall einer Kündigung erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung regelmäßig nur dann, wenn er innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreicht. Er sollte auch einen möglichst guten Kündigungsschutz genießen. Weitere Informationen hierzu: Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?
Wie hoch ist die Abfindung? Die Abfindungen, die vor Arbeitsgerichten verhandelt werden, sind unterschiedlich hoch und hängen meistens von der Klageaussicht der Kündigungsschutzklage ab. Die Summe reicht von einem halben Bruttomonatsgehalt bis 2-3 Bruttomonatsgehältern für jedes Jahr, in dem der Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt war. In Einzelfällen und bei geschickter Verhandlung kann die Abfindung deutlich höher ausfallen.
Rechnet die Bundesagentur für Arbeit die Abfindung auf das Arbeitslosengeld an? Regelmäßig kommt es darauf an, ob Kündigungsschutzklage eingereicht wurde. Wenn ja, darf es grundsätzlich nicht zu einer Anrechnung der Abfindung kommen. Die Abfindung kann regelmäßig nur dann angerechnet werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Kündigungsfrist endet. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wird bei den Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht darauf achten, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden.
Kann die Abfindung eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld bewirken? Auch hier gilt: Wenn die Abfindung nach der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht als Teil eines gerichtlichen Abfindungsvergleichs ausgezahlt wird und deutlich wird, dass der Arbeitnehmer nicht selbstverschuldet arbeitslos geworden ist, droht regelmäßig keine Sperrzeit. Vor dem Arbeitsgericht müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf geeinigt haben, dass der Arbeitnehmer für den Jobverlust nicht verantwortlich ist. Verantwortlich wäre er etwa bei einer fristlosen Kündigung, einer verhaltensbedingten Kündigung und regelmäßig auch im Fall eines Aufhebungsvertrags.
Leser interessieren sich auch für:
Hat man einen Anspruch auf Abfindung? Fachanwalt Bredereck klärt auf:
Weiterführende Informationen:
Nach einer Kündigung kann eine Sperrzeit drohen: 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Fachanwalt Bredereck sagt, wie man das vermeidet:
Anwalt hilft
Betriebsbedingte Kündigung
Lieferdienst: Kündigung erhalten? Abfindung sichern!
Fachanwalt sichert:
Abfindung und Arbeitslosengeld
Fachanwalt
Fachanwalt hilft:
Psychische Erkrankung
Mobbing
Depression
BEM-Gespräch
MDK-Vorladung
Überlastungsanzeige
Arbeitsrecht
Abfindung bei Kündigung Arbeitslosengeld
Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit
Abfindung bei Aufhebungsvertrag
Abfindung bei Kündigung Höhe
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Kündigung Abfindung Höhe
Kündigung Schwangerschaft Klage
Kündigung Schwangerschaft
Strafanzeige gegen Arbeitgeber Kündigung
Whistleblower Kündigung
Verhaltenstipps für BEM-Gespräch
Psychische Erkrankung Arbeitgeber mitteilen
Mobbing am Arbeitsplatz wie wehre ich mich
Depressionen am Arbeitsplatz was tun
MDK Begutachtung Arbeitsunfähigkeit Tipps
Wann wird MDK eingeschaltet?
BEM Gespräch Ablauf
BEM ja oder nein
Überlastungsanzeige Kündigung
Überlastungsanzeige Nachteile
Kündigungsschutzklage Ablauf
BEM Gespräch Erfahrungen
BEM Gespräch Vertrauensperson
Depressionen arbeiten oder krankschreiben
Verhalten bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Schwerbehinderung Kündigungsschutz
Kündigung Anwalt
Kündigungsgrund Kirchenaustritt: Hohe Abfindung realistisch?
Aufhebungsvertrag Anwalt Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag anfechten
Betriebsbedingte Kündigung Arbeitslosengeld
Betriebsbedingte Kündigung Beispiele
Betriebsbedingte Kündigung Abfindung Arbeitslosengeld
Betriebsbedingte Kündigung Sozialauswahl
Betriebsbedingte Kündigung Abfindung Kleinbetrieb
Kündigungsschutzklage Abfindung Höhe
Kündigungsschutzklage Abfindung Arbeitslosengeld
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Abfindung bei verhaltensbedingter Kündigung
Streitwert Kündigungsschutzklage Abfindung
Kündigungsschutzklage Voraussetzungen
Kündigung wegen Kopftuch-Tragens
Kündigung Siemens Anwalt
Siemens Kündigung Entlassung
Radolfzell 2 Siemens Gültigkeit
Aufhebungsverträge VW
Wie verhalte ich mich bei einer Kündigung?
Kündigung wegen Krankheit Arbeitnehmer
Abfindung wenn der Betrieb schließt
Ford Stellenabbau Abfindung
Loewe Stellenabbau
Deliveroo Kündigung Abfindung