Betriebsübergang bei Air Berlin? Wehren Sie sich gegen die Kündigung mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck
Teile von Air Berlin werden im Insolvenzverfahren veräußert. So steht es aktuell in den Medien – Stand Mitte Oktober 2017. Aus dem Medien erfährt man auch, dass sich Airberliner in Zukunft neu bewerben könnten bei den Eigentümern ehemaliger Air Berlin-Betriebsteile. Viele Arbeitnehmer von Air Berlin sind bedroht von Arbeitslosigkeit. Allerdings: Bei einem Betriebsübergang sind die Arbeitnehmer vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.
Wird die Rechnung ohne den § 613a BGB gemacht, ohne die gesetzlichen Regeln des Betriebsübergangs? Diese Norm ist dazu da, um Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang zu schützen vor Arbeitslosigkeit oder vor einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen beim neuen Betriebseigentümer. Der § 613a BGB – Betriebsübergang – schreibt vor, dass der Erwerber des Betriebes oder von Betriebsteilen auch die Arbeitnehmer automatisch übernimmt, Voraussetzung: die Arbeitnehmer können dem Betrieb oder dem Betriebsteil zugeordnet werden. In dem Fall wird der neue Eigentümer der Betriebsteile per gesetzlicher Reglung der neue Arbeitgeber der im Betrieb arbeitenden Mitarbeiter.
Arbeitnehmer müssen bei einem Betriebsübergang regelmäßig um ihre Rechte kämpfen! Häufig wird darum gestritten, ob ein Betriebsübergang stattgefunden hat. Für den Erwerber ist ein Betriebsübergang regelmäßig finanziell nachteilig: er übernimmt die alten Arbeitnehmer zu den alten – und häufig besseren – Arbeitsbedingungen. Günstiger ist es für ihn regelmäßig, möglichst wenig Arbeitnehmer zu übernehmen und stattdessen die nach dem Erwerb erforderlichen Stellen neu zu besetzen. Die Mitarbeiter des alten Betriebs sollten daher regelmäßig Kündigungsschutzklage einreichen gegen die betriebsbedingte Kündigung im Insolvenzverfahren! So behält man seine Chancen auf Weiterbeschäftigung zu den alten Vertragsbedingungen, oder auf eine hohe Abfindung.
Haben Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten im Insolvenzverfahren? Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an: 030.40004999, als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht berät er Sie gern zu den Themen Kündigung, Betriebsübergang und Abfindung – Erstberatung kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie die Regeln des Betriebsübergangs – es sind Arbeitnehmer-Schutzrechte, die vor Arbeitslosigkeit und anderen Nachteilen im Insolvenzverfahren schützen sollen!
Kündigung erhalten? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck kämpft um Ihre Rechte, setzt hohe Abfindungen durch, wenn nötig mit einer Kündigungsschutzklage. Beratung zu allen Themen rund um Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder fristlose Kündigung.
Air Berlin: Betriebsübergang, oder nicht? Was jetzt für gekündigte Mitarbeiter wichtig ist, sagt Fachanwalt Bredereck:
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Betriebsbedingte Kündigung-Betriebsübergang
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Betriebsbedingte Kündigung. Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Die Kündigung muss zur finanziellen Gesundung des Arbeitgebers beitragen oder sonst wirtschaftlich sinnvoll sein. Eine hohe Abfindung ist hier in sehr vielen Fällen möglich. Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl unter den für eine betriebsbedingte Kündigung in Frage kommenden Mitarbeitern treffen. Diese ist sehr häufig fehlerhaft, so dass sich eine Kündigungsschutzklage meistens lohnt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung sollte sich der betroffene Arbeitnehmer unbedingt frühzeitig Rat bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen.
Betriebseinstellung, Betriebsschließung. In diesen Fällen wird die Betriebstätigkeit eingestellt und es kommt regelmäßig zu zahlreichen betriebsbedingten Kündigungen, gegen die es sich sehr oft lohnt, mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Hinter vielen Betriebsschließungen verbirgt sich ein Betriebsübergang, der eine Weiterbeschäftigung rechtfertigen würde. Deshalb sind Arbeitgeber oft bereit, hohe Summen als Abfindung zu zahlen, um die Mitarbeiter nicht doch noch weiter beschäftigen zu müssen.
Betriebsrat. Mitglieder des Betriebsrats genießen Sonderkündigungsschutz. Sollte ein Betriebsrat eine Kündigung erhalten, können regelmäßig sehr hohe Abfindungen erreicht werden. Wichtig ist es, schnell zu handeln. Die Kündigungsschutzlage, im Rahmen dessen die hohe Abfindung erreicht werden kann, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Ein Betriebsrat sollte sich sofort anwaltlichen Rat – am besten bei einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht – einholen, um das Beste aus der Kündigungssituation herauszuholen.
Betriebsübergang. Ein Betriebsübergang findet statt, wenn die Tätigkeit des Betriebs durch einen anderen Arbeitgeber fortgeführt wird. Nach dem geltenden Arbeitsrecht muss der neue Betriebsinhaber auch die Arbeitsverhältnisse der im Betrieb beschäftigten weiterführen. Meistens lohnt es sich, gegen eine im Zusammenhang eines Betriebsübergangs ausgesprochene Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Auch hier werden bisweilen hohe Abfindungen gezahlt, um den Betrieb mit möglichst wenigen Arbeitnehmern übergehen zu lassen. Eine hier ausgesprochene Kündigung ist fast immer betriebsbedingt. Ein Fachanwalt kann frühzeitig Auskunft über die Chancen auf eine hohe Abfindung erteilen.
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Kündigung und Arbeitslosengeld
Nach einer Kündigung ist eins klar: Eine hohe Abfindung wäre jetzt genau das richtige. Manchmal bietet sie der Arbeitgeber von sich aus an. Was oft übersehen wird, aber häufig vorkommen kann: Die Kündigung führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder die Bundesagentur für Arbeit rechnet die Abfindung auf das Arbeitslosengeld an. Ergebnis: Der gekündigte Mitarbeiter verliert einen Teil seiner hart verhandelten Abfindung. Wie vermeidet man das?
Sperrzeit – Was bedeutet das für das Arbeitslosengeld? Nach der Kündigung sind die meisten Arbeitnehmer arbeitslos. Je nachdem, wie lange das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis angedauert hat, erhält man 6-12, unter Umständen auch 24 Monate Arbeitslosengeld (Alg I). Wenn die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, erhält der arbeitslose Arbeitnehmer 12 Wochen kein Arbeitslosengeld.
Wann verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit? Grundsätzlich verhängt die BA eine Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer für seine Arbeitslosigkeit „verantwortlich“ ist. Eine Sperrzeit ist wie eine Strafe für die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; sie soll versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erhalten. Selbstverschuldet wäre die Arbeitslosigkeit zum Beispiel nach einer verhaltensbedingten Kündigung, einer fristlosen Kündigung, einer Eigenkündigung oder nach einem Aufhebungsvertrag.
Wann droht eine Anrechnung der Abfindung? Wenn ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung aushandelt, kann es passieren, dass die Bundesagentur nicht nur eine Sperrzeit verhängt, sondern die Abfindung auf das restliche Arbeitslosengeld anrechnet. Das geschieht regelmäßig, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist abläuft. Daher: Ohne Rat eines erfahrenen Spezialisten im Kündigungsrecht sollte man keinen Aufhebungsvertrag abschließen.
Wie vermeidet man Sperrzeit und Anrechnung aufs Arbeitslosengeld? Wer mit einer Kündigungsschutzklage gegen seine Kündigung vorgeht, vermiedet in fast allen Fällen eine Sperrzeit und die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Ob sich ein Prozess vor dem Arbeitsgericht lohnt, beantwortet ein erfahrener Spezialist im Arbeitsrecht. Bei alldem ist es enorm wichtig, schnell zu handeln, die Dinge nicht schleifen zu lassen: Für die Klage läuft eine kurze Frist von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens. Ist diese erst einmal verstrichen, ist die Chance auf eine Abfindung dahin – und durch die Sperrzeit muss man häufig auch noch draufzahlen!
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