Kündigungen bei Air Berlin: Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck nennt die wichtigsten Fristen.
Die Kündigung ist zugegangen: entweder man hat sie persönlich überreicht, oder die Post oder ein Bote hat sie eingeworfen in den Briefkasten. Ab diesem Moment laufen arbeitsrechtliche Fristen, über die wichtigsten drei informiert hier Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Arbeitsrechtler mit 2 Fachanwalts-Kanzleien in Berlin.
Melden Sie sich sofort arbeitslos/arbeitssuchend! Vermeiden Sie Nachteile beim Arbeitslosengeld, vermeiden Sie die Sperrzeit, gehen Sie sofort nach der Kündigung zur Bundesagentur für Arbeit und erledigen Sie dort alle notwendigen Formalitäten. Sie sichern sich damit ab für die Zeit nach der Kündigungsfrist, für die Zeit einer Arbeitslosigkeit. Rufen Sie bei der Bundesagentur noch am Tag Ihrer Kündigung an, spätestens am darauf folgenden Tag.
Wer hat die Kündigung unterschrieben? Ist er dazu überhaupt bevollmächtigt? Bestehen Zweifel daran, kann der Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen wegen fehlender ordnungsgemäßer Vollmacht. Die Frist dafür: „unverzüglich“; das bedeutet: binnen 2-3 Tagen.
Und die Frist für die Kündigungsschutzklage: 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens! Bitte schöpfen Sie diese Frist nicht aus, man sollte am Tag der Kündigung, spätestens 1-2 Tage danach zum Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und sich Rat einholen. Entscheiden Sie sich dann für die Kündigungsschutzklage, hat der Anwalt einen ausrechenden Zeitpuffer, um die Klage sorgfältig vorzubereiten und einzureichen beim Arbeitsgericht. Nur wer diese Fristen einhält, sichert sich seine Rechte, beispielsweise das Arbeitslosengeld, und hat Chancen auf eine hohe Abfindung.
Haben Sie die Kündigung erhalten? Rufen Sie mich und mein Team gern an in unseren Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht, 2 x in Berlin: am Ku’damm und in Prenzlauer Berg. 030.40004999. Mein Team und ich freuen uns auf Ihren Anruf!
Kündigung erhalten? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck kämpft um Ihre Rechte, setzt hohe Abfindungen durch, wenn nötig mit einer Kündigungsschutzklage. Beratung zu allen Themen rund um Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder fristlose Kündigung.
Fachanwalt Bredereck informiert Airberliner über die wichtigsten Fristen nach der Kündigung
Wichtige Informationen für Air Berlin-Mitarbeiter:
Auch wichtig:
Kündigung und Arbeitslosengeld
Nach einer Kündigung ist eins klar: Eine hohe Abfindung wäre jetzt genau das richtige. Manchmal bietet sie der Arbeitgeber von sich aus an. Was oft übersehen wird, aber häufig vorkommen kann: Die Kündigung führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder die Bundesagentur für Arbeit rechnet die Abfindung auf das Arbeitslosengeld an. Ergebnis: Der gekündigte Mitarbeiter verliert einen Teil seiner hart verhandelten Abfindung. Wie vermeidet man das?
Sperrzeit – Was bedeutet das für das Arbeitslosengeld? Nach der Kündigung sind die meisten Arbeitnehmer arbeitslos. Je nachdem, wie lange das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis angedauert hat, erhält man 6-12, unter Umständen auch 24 Monate Arbeitslosengeld (Alg I). Wenn die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, erhält der arbeitslose Arbeitnehmer 12 Wochen kein Arbeitslosengeld.
Wann verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit? Grundsätzlich verhängt die BA eine Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer für seine Arbeitslosigkeit „verantwortlich“ ist. Eine Sperrzeit ist wie eine Strafe für die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; sie soll versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erhalten. Selbstverschuldet wäre die Arbeitslosigkeit zum Beispiel nach einer verhaltensbedingten Kündigung, einer fristlosen Kündigung, einer Eigenkündigung oder nach einem Aufhebungsvertrag.
Wann droht eine Anrechnung der Abfindung? Wenn ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung aushandelt, kann es passieren, dass die Bundesagentur nicht nur eine Sperrzeit verhängt, sondern die Abfindung auf das restliche Arbeitslosengeld anrechnet. Das geschieht regelmäßig, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist abläuft. Daher: Ohne Rat eines erfahrenen Spezialisten im Kündigungsrecht sollte man keinen Aufhebungsvertrag abschließen.
Wie vermeidet man Sperrzeit und Anrechnung aufs Arbeitslosengeld? Wer mit einer Kündigungsschutzklage gegen seine Kündigung vorgeht, vermiedet in fast allen Fällen eine Sperrzeit und die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Ob sich ein Prozess vor dem Arbeitsgericht lohnt, beantwortet ein erfahrener Spezialist im Arbeitsrecht. Bei alldem ist es enorm wichtig, schnell zu handeln, die Dinge nicht schleifen zu lassen: Für die Klage läuft eine kurze Frist von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens. Ist diese erst einmal verstrichen, ist die Chance auf eine Abfindung dahin – und durch die Sperrzeit muss man häufig auch noch draufzahlen!
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