Betriebsbedingte Kündigungen bei Air Berlin? Dazu rät Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck:
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Air Berlin plant wohl zahlreiche Kündigungen bereits in Oktober 2017. In der Presse berichtet man von bis zu 1400 Kündigungen, die Air Berlin wohl noch in diesem Monat an Mitarbeiter schicken will, das berichtet beispielsweise Spiegel Online am 06.10.2017. Betroffen ist demzufolge vor allem das Bodenpersonal. Was ist gekündigten Mitarbeitern bei Air Berlin zu raten?
Beachten Sie die Fristen des Arbeitsrechts! Mit Zugang des Kündigungsschreibens beginnt die Uhr zu laufen: Im Kündigungsschutz-Recht gelten sehr kurze Fristen, gekündigte Mitarbeiter müssen schnell handeln, um ihre Rechte zu wahren. Beispielsweise: Nach einer Kündigung hat man nur 2-3 Tage Zeit, um die Kündigung zurückzuweisen wegen fehlender ordnungsgemäßer Bevollmächtigung. Oder die wichtigste Frist: Nach Zugang des Kündigungsschreibens hat man nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Fristen einhält, kann seine Rechte wahren! Rufen Sie noch am selben Tag einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an.
Kündigungsschutzklage: Wann lohnt sie sich? Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage fast immer; das gilt regelmäßig auch für Klagen gegen die Kündigung im Insolvenzverfahren, wie im aktuellen Fall bei Air Berlin. Hat man keine Rechtsschutzversicherung, kann sich eine Klage vor dem Arbeitsgericht trotzdem lohnen. Häufig ärgert man sich im Nachhinein: wenn nämlich nach Ablauf der 3-Wochen-Frist Tatsachen bekannt werden, die sich positiv auf ein Kündigungsschutz-Verfahren ausgewirkt hätten. Ob sich eine Klage lohnt, sollte man mit einem erfahrenen Spezialisten im Kündigungsschutz-Recht besprechen.
Sichern Sie sich Ihre Rechte mit einer Kündigungsschutzklage! Air Berlin beziehungsweise der Insolvenzverwalter müssen die Vorgaben beachten des Kündigungsschutzes im Arbeitsrecht. Wenn man nicht allen Mitarbeitern kündigt, muss es eine Sozialauswahl geben. Wenn es zu Betriebsübergängen kommt, können die gekündigten Arbeitnehmer von Air Berlin auch daraus Ansprüche herleiten.
Unser Angebot für Air Berlin-Mitarbeiter:
Rufen Sie mich gern an in meinen Fachanwalts-Kanzleien in Berlin, am Ku’damm und in Prenzlauer Berg, beide unter 030.4000 4999. Kostenlos und unverbindlich bespreche ich mit Ihnen, was die beste Vorgehensweise ist nach Ihrer Kündigung.
Air Berlin-Mitarbeiter, die Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit einer Kündigungsschutzklage beauftragen, erhalten:
Ein auf Ihren individuellen Fall bezogenes umfassendes Beratungsschreiben
Schreiben an den Arbeitgeber
Klageschrift der Kündigungsschutzklage an das Arbeitsgericht
Vertretung im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck und sein Team freuen sich auf Ihren Anruf! Berlin: 030.4000 4999.
Kündigung erhalten? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck kämpft um Ihre Rechte, setzt hohe Abfindungen durch, wenn nötig mit einer Kündigungsschutzklage. Beratung zu allen Themen rund um Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder fristlose Kündigung.
Air Berlin: Kündigungsschutzklage oder Beschäftigungsgesellschaft? Dazu rät der Fachanwalt für Arbeitsrecht:
Air Berlin Kündigungen - Tipps von Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck:
Kündigungsschutzklage gegen die Air Berlin-Kündigung - Fachanwalt Bredereck sagt, warum es sinnvoll ist:
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Kündigung und Arbeitslosengeld
Nach einer Kündigung ist eins klar: Eine hohe Abfindung wäre jetzt genau das richtige. Manchmal bietet sie der Arbeitgeber von sich aus an. Was oft übersehen wird, aber häufig vorkommen kann: Die Kündigung führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder die Bundesagentur für Arbeit rechnet die Abfindung auf das Arbeitslosengeld an. Ergebnis: Der gekündigte Mitarbeiter verliert einen Teil seiner hart verhandelten Abfindung. Wie vermeidet man das?
Sperrzeit – Was bedeutet das für das Arbeitslosengeld? Nach der Kündigung sind die meisten Arbeitnehmer arbeitslos. Je nachdem, wie lange das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis angedauert hat, erhält man 6-12, unter Umständen auch 24 Monate Arbeitslosengeld (Alg I). Wenn die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, erhält der arbeitslose Arbeitnehmer 12 Wochen kein Arbeitslosengeld.
Wann verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit? Grundsätzlich verhängt die BA eine Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer für seine Arbeitslosigkeit „verantwortlich“ ist. Eine Sperrzeit ist wie eine Strafe für die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; sie soll versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erhalten. Selbstverschuldet wäre die Arbeitslosigkeit zum Beispiel nach einer verhaltensbedingten Kündigung, einer fristlosen Kündigung, einer Eigenkündigung oder nach einem Aufhebungsvertrag.
Wann droht eine Anrechnung der Abfindung? Wenn ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung aushandelt, kann es passieren, dass die Bundesagentur nicht nur eine Sperrzeit verhängt, sondern die Abfindung auf das restliche Arbeitslosengeld anrechnet. Das geschieht regelmäßig, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist abläuft. Daher: Ohne Rat eines erfahrenen Spezialisten im Kündigungsrecht sollte man keinen Aufhebungsvertrag abschließen.
Wie vermeidet man Sperrzeit und Anrechnung aufs Arbeitslosengeld? Wer mit einer Kündigungsschutzklage gegen seine Kündigung vorgeht, vermiedet in fast allen Fällen eine Sperrzeit und die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Ob sich ein Prozess vor dem Arbeitsgericht lohnt, beantwortet ein erfahrener Spezialist im Arbeitsrecht. Bei alldem ist es enorm wichtig, schnell zu handeln, die Dinge nicht schleifen zu lassen: Für die Klage läuft eine kurze Frist von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens. Ist diese erst einmal verstrichen, ist die Chance auf eine Abfindung dahin – und durch die Sperrzeit muss man häufig auch noch draufzahlen!
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