Abfindung sichern! Fachanwalt für Arbeitsrecht sagt, wie's geht!
Die wenigsten Arbeitnehmer wollen bei einer Kündigung zurück in den Job. In der Regel ist eine möglichst hohe Abfindung das Ziel. Oder soll doch der Arbeitsplatz gerettet werden? In beiden Fällen ist das Vorgehen gleich.
Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen. Innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Der Arbeitnehmer muss quasi behaupten und entsprechend klagen, dass er seinen Arbeitsplatz zurück will.
Falle: Mehrere Kündigungen. Ein bei Arbeitgebern durchaus beliebter Trick ist der Ausspruch mehrerer Kündigungen. Der Arbeitnehmer muss hier unbedingt alle Kündigungen mit der Kündigungsschutzklage angreifen, ansonsten verliert er den Kündigungschutzprozess vor dem Arbeitsgericht.
So kommt es zur Zahlung einer Abfindung: Der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer auf keinen Fall zurück. Es wird dann regelmäßig ein Abfindungsvergleich geschlossen, der neben einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Höhe der Abfindung, die Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist, die Zeugnisnote und die übrigen Ansprüche regelt.
Welche Abfindung kann man verlangen? Die Höhe der Abfindung ist sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt beträgt die Abfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In vielen Fällen gelingt es zumindest den auf Kündigungsschutz spezialisierten Rechtsanwälten eine deutlich höhere Abfindung zu erzielen. Das gilt vor allem bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen, weil hier ein halbes Bruttomonatsgehalt keinen Vergleichsanreiz bietet. Manchmal beträgt die Abfindungshöhe 2-3 Bruttomonatsgehälter oder mehr pro Beschäftigungsjahr.
Höhe der Abfindung abhängig vom Verhandlungsgeschick. Da die Abfindungshöhe zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt wird, kommt es im Wesentlichen auf zwei Dinge an. Die Kündigung muss rechtlich so gut wie möglich angegriffen werden. Dadurch verschlechtern sich die Aussichten für den Arbeitgeber, den Prozess zu gewinnen. Daneben kommt es auf das Verhandlungsgeschick an. Ich bezeichne das Ganze immer als Abfindungspoker; als Arbeitnehmer braucht man einen erfahrenen Pokerspieler, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck: So erhält man eine hohe Abfindung
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Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, mit Kündigungsschutzklagen vor Arbeitsgerichten, bundesweit. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung.
Abfindung - Häufig gestellte Fragen
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Was ist eine Abfindung? Eine Abfindung nennt man die Zahlung einer Geldsumme durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Abfindung ist "Ausgleich" oder "Entschädigung" für die für den Arbeitnehmer mit einer Kündigung verbundenen Nachteile.
Wann erhält der gekündigte Arbeitnehmer eine Abfindung? Im Fall einer Kündigung erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung regelmäßig nur dann, wenn er innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreicht. Er sollte auch einen möglichst guten Kündigungsschutz genießen. Weitere Informationen hierzu: Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?
Wie hoch ist die Abfindung? Die Abfindungen, die vor Arbeitsgerichten verhandelt werden, sind unterschiedlich hoch und hängen meistens von der Klageaussicht der Kündigungsschutzklage ab. Die Summe reicht von einem halben Bruttomonatsgehalt bis 2-3 Bruttomonatsgehältern für jedes Jahr, in dem der Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt war. In Einzelfällen und bei geschickter Verhandlung kann die Abfindung deutlich höher ausfallen.
Rechnet die Bundesagentur für Arbeit die Abfindung auf das Arbeitslosengeld an? Regelmäßig kommt es darauf an, ob Kündigungsschutzklage eingereicht wurde. Wenn ja, darf es grundsätzlich nicht zu einer Anrechnung der Abfindung kommen. Die Abfindung kann regelmäßig nur dann angerechnet werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Kündigungsfrist endet. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wird bei den Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht darauf achten, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden.
Kann die Abfindung eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld bewirken? Auch hier gilt: Wenn die Abfindung nach der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht als Teil eines gerichtlichen Abfindungsvergleichs ausgezahlt wird und deutlich wird, dass der Arbeitnehmer nicht selbstverschuldet arbeitslos geworden ist, droht regelmäßig keine Sperrzeit. Vor dem Arbeitsgericht müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf geeinigt haben, dass der Arbeitnehmer für den Jobverlust nicht verantwortlich ist. Verantwortlich wäre er etwa bei einer fristlosen Kündigung, einer verhaltensbedingten Kündigung und regelmäßig auch im Fall eines Aufhebungsvertrags.
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Wir nehmen Ihr Problem in die Hand. Nach über 18 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet Kündigungschutz im Arbeitsrecht weiß Fachanwalt Bredereck worum es geht. Er hat ein formalisiertes Vorgehen gegen Kündigungen entwickelt, dass wir Ihnen nachfolgend zusammenfassend darstellen:
Baustein 1 (kostenlos): Kostenlose und für Sie unverbindlich können Sie mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erörtern, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder ob sich die Klage gegen die Kündigung aus anderen Gründen lohnt. Sie erreichen Fachanwalt Bredereck unter 030.40004999 oder bredereck@. kuendigungen-anwalt.de
Baustein 2: Sie übersenden uns Ihren Arbeitsvertrag, die Kündigung, die letzten drei Gehaltsbescheinigungen, eine Zusammenstellung der aus Ihrer Sicht noch offenen Forderungen. Wir übersenden Ihnen eine individuelle Beratung (Beispiel: Beratung zur Kündigung) zu den nächsten notwendigen Schritten, den Entwurf eines Schreibens an den Arbeitgeber (Beispiel: Arbeitgeberschreiben) und den Entwurf einer Kündigungsschutzklage (Beispiel: Muster Kündigungsschutzklage).
Baustein 3: Wir stimmen die endgültige Version des Schreibens an den Arbeitgeber und der Kündigungsschutzklage mit Ihnen ab und versenden beides.
Baustein 4: Wir stimmen die weitere Strategie mit Ihnen ab. Gegebenenfalls werden mit dem Arbeitgeber schon jetzt Verhandlungen über eine Aufhebungsvereinbarung geführt.
Baustein 5: Wir vertreten Sie im Gütetermin und falls notwendig auch im darauf folgenden Kammertermin vor dem Arbeitsgericht. Sollte es zu einer Einigung kommen (95 Prozent aller Fälle) achten wir darauf, dass die Vereinbarung (Beispiel Aufhebungsvereinbarung) so formuliert ist, dass es nicht zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld oder zu einer Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld oder zu sonstigen Nachteilen kommt. Wir sichern Ihre Ansprüche, insbesondere auch den Inhalt des Arbeitszeugnisses.
Informationen zu den Kosten des Vorgehens finden Sie hier. Wir arbeiten zu den gesetzlichen Gebühren.
Wollen Sie mehr über die Tätigkeit von Fachanwalt Bredereck wissen? Sie wollen wissen, was geschieht, wenn Sie Fachanwalt Bredereck nach einer Kündigung beauftragen, Ihre Rechte durchzusetzen? Informieren Sie sich mit der Video-Serie: Kündigungsschutzklage mit Fachanwalt Bredereck, oder rufen Sie Anwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Chancen nach einer Kündigung: 030-4000 4999.
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