Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Welche Chancen auf eine Abfindung hat der Arbeitnehmer nach einer betriebsbedingten Kündigung?
Das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer vor unberechtigten betriebsbedingten Kündigungen. Vier wichtige Hürden stellt das Arbeitsrecht auf. Beachtet der Arbeitgeber diese nicht, ist die betriebsbedingte Kündigung unwirksam. Der Arbeitnehmer ist dann in einer exzellenten Lage, eine hohe Abfindung zu erhalten. Aber der Reihe nach:
1. Hürde: Betriebliches Erfordernis.
Die betriebsbedingte Kündigung muss betrieblich erforderlich sein. Wirtschaftliche Gründe müssen für einen Abbau von Arbeitsplätzen sprechen. Bekannte Beispiele: Outsourcing, Filialschließung, Rationalisierungsmaßnahmen, Optimierung von Betriebsabläufen, bis hin zur Betriebsstillegung.
2. Hürde: Der Arbeitnehmer kann im Unternehmen nicht woanders eingesetzt werden.
Der Chef muss alles daransetzen, um den Mitarbeiter an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen einzusetzen. Die betriebsbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn es keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gibt. Auch eine Änderungskündigung muss vorher gründlich geprüft und ausgeschlossen sein.
3. Hürde: Die Sozialauswahl.
Der Arbeitgeber muss eine korrekte Sozialauswahl zwischen den für eine betriebsbedingte Kündigung in Frage kommenden Mitarbeitern getroffen haben. Zu berücksichtigen sind: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Familienstand. Nur die Mitarbeiter, die aufgrund dieser Kriterien der Sozialauswahl am wenigsten schutzbedürftig erscheinen, dürfen betriebsbedingt gekündigt werden.
4. Hürde: Die Interessenabwägung.
Der Arbeitgeber muss eine sogenannte Interessenabwägung zwischen seinen betrieblichen Interessen und den Interessen des Arbeitnehmers an seiner Weiterbeschäftigung vornehmen. Anders, als bei der krankheitsbedingten Kündigung oder der verhaltensbedingten Kündigung spielt diese Hürde bei betriebsbedingten Kündigungen eine untergeordnete Rolle. Sie muss aber beachtet werden.
Weitere Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigungen.
Selbstverständlich muss der Arbeitgeber alle allgemeinen Regeln einhalten, ohne deren Beachtung eine Kündigung regelmäßig unwirksam ist. (Z.B. Schriftform, ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats etc.)
Hohe Abfindung erreichen.
Wie man sieht, kann der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung viele Fehler machen. Wenn diese bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht durch einen prozesserfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt offengelegt werden, sind die Chancen für eine hohe Abfindung sehr gut. Arbeitgeber zahlen erfahrungsgemäß zum Teil deutlich höhere Abfindungssummen, als dem Arbeitnehmer zunächst angeboten, wenn das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess durchblicken lässt, dass die betriebsbedingte Kündigung unwirksam ist und der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden muss. Ganz wichtig: Die Frist für die Kündigungschutzklage beträgt 3 Wochen und muss unbedingt eingehalten werden.
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