Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck berät zur Abfindung
Die Abfindung eines Arbeitnehmers nach einer Kündigung. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck beantwortet die wichtigsten Fragen.
Nach der Kündigung wünscht sich der Arbeitnehmer eine hohe Abfindung: Wann bekommt er sie? In einem Satz: Wenn er sich dafür einsetzt! Das Arbeitsrecht der Bundesrepublik sieht allgemein keinen Anspruch auf Abfindung vor, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Abfindung grundsätzlich verhandeln. Häufig bieten Unternehmen von sich aus Abfindungen an, vielleicht gibt es einen Sozialplan - damit kann sich der Arbeitnehmer begnügen, oder: er verhandelt mit dem Arbeitgeber um eine höhere Abfindung. Dabei hat derjenige die besten Erfolgschancen, der einen erfahrenen Experten an seiner Seite hat, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, und wer Kündigungsschutzklage einreicht innerhalb der 3-Wochen-Frist.
Wieviel Geld kann der Arbeitnehmer bekommen? In der Praxis hat sich eine Richtgröße für Abfindungen etabliert, die allerdings in jedem Einzelfall schwanken kann, und von der es wichtige Ausnahmen gibt: Ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr, in dem der Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt war - so die gängige Formel. Letztendlich kommt es darauf an, wieviel der Arbeitgeber bereit ist, als Abfindung für den Fortgang des Mitarbeiters zu zahlen, wenn beispielsweise die Kündigungsschutzklage hohe Aussicht auf Erfolg hat, und er den gekündigten Mitarbeiter sehr wahrscheinlich weiter beschäftigen muss. Nicht selten zahlen Unternehmen 2-3 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr für eine Abfindung, bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen manchmal noch mehr, da sich das sonst für den Arbeitnehmer kaum lohnen würde.
Was ist mit dem Arbeitslosengeld? Wann riskiert man es, weniger zu bekommen? Man riskiert Abstriche beim Arbeitslosengeld, beispielsweise eine 12-wöchige Sperrzeit, wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und damit freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis austritt: Die Bundesagentur für Arbeit verhängt in solchen Fällen regelmäßig eine Sperrzeit auf den Bezug von Arbeitslosengeld, wie auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung oder einer Arbeitslosigkeit wegen einer fristlosen Kündigung.
Lohnt es sich, zu einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen? Sofern die Kündigung rechtlich auf wackligen Beinen steht, ganz klar: ja! Kündigungsschutzklagen gelten als anspruchsvoll, besonders in sich haben es Vergleichsverhandlungen, in denen hart um die Höhe der Abfindung gerungen wird. Ist der Anwalt erfahren und ein gewiefter Taktiker, kann er für den gekündigten Arbeitnehmer viel erreichen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erklärt in einer kostenlosen Erstberatung, wie die Chancen einer Kündigungsschutzklage sind, und welche Abfindung realistisch ist.
Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, mit Kündigungsschutzklagen vor Arbeitsgerichten bundesweit. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung.
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Kündigung und Arbeitslosengeld
Nach einer Kündigung ist eins klar: Eine hohe Abfindung wäre jetzt genau das richtige. Manchmal bietet sie der Arbeitgeber von sich aus an. Was oft übersehen wird, aber häufig vorkommen kann: Die Kündigung führt zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder die Bundesagentur für Arbeit rechnet die Abfindung auf das Arbeitslosengeld an. Ergebnis: Der gekündigte Mitarbeiter verliert einen Teil seiner hart verhandelten Abfindung. Wie vermeidet man das?
Sperrzeit – Was bedeutet das für das Arbeitslosengeld? Nach der Kündigung sind die meisten Arbeitnehmer arbeitslos. Je nachdem, wie lange das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis angedauert hat, erhält man 6-12, unter Umständen auch 24 Monate Arbeitslosengeld (Alg I). Wenn die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, erhält der arbeitslose Arbeitnehmer 12 Wochen kein Arbeitslosengeld.
Wann verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit? Grundsätzlich verhängt die BA eine Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer für seine Arbeitslosigkeit „verantwortlich“ ist. Eine Sperrzeit ist wie eine Strafe für die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; sie soll versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erhalten. Selbstverschuldet wäre die Arbeitslosigkeit zum Beispiel nach einer verhaltensbedingten Kündigung, einer fristlosen Kündigung, einer Eigenkündigung oder nach einem Aufhebungsvertrag.
Wann droht eine Anrechnung der Abfindung? Wenn ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung aushandelt, kann es passieren, dass die Bundesagentur nicht nur eine Sperrzeit verhängt, sondern die Abfindung auf das restliche Arbeitslosengeld anrechnet. Das geschieht regelmäßig, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist abläuft. Daher: Ohne Rat eines erfahrenen Spezialisten im Kündigungsrecht sollte man keinen Aufhebungsvertrag abschließen.
Wie vermeidet man Sperrzeit und Anrechnung aufs Arbeitslosengeld? Wer mit einer Kündigungsschutzklage gegen seine Kündigung vorgeht, vermiedet in fast allen Fällen eine Sperrzeit und die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Ob sich ein Prozess vor dem Arbeitsgericht lohnt, beantwortet ein erfahrener Spezialist im Arbeitsrecht. Bei alldem ist es enorm wichtig, schnell zu handeln, die Dinge nicht schleifen zu lassen: Für die Klage läuft eine kurze Frist von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens. Ist diese erst einmal verstrichen, ist die Chance auf eine Abfindung dahin – und durch die Sperrzeit muss man häufig auch noch draufzahlen!
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Fachanwalt Bredereck erklärt, wann die Abfindung angerechnet wird und wie man Nachteile vermeidet beim Arbeitslosengeld.
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Kündigung wegen Krankheit
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Kündigung wegen Krankheit zulässig? Das Arbeitsrecht erlaubt eine Kündigung wegen einer Erkrankung des Mitarbeiters als sogenannte „personenbedingte Kündigung“ nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mit anderen Worten: Ja, eine krankheitsbedingte Kündigung ist zulässig, aber nur in extremen Fällen.
Wann darf ein Mitarbeiter wegen seiner Erkrankung gekündigt werden? Im Grunde gibt es 3 Fallvarianten: Der Mitarbeiter ist dauerkrank (Krankschreibung länger als ein Jahr), er ist über Jahre immer wieder längere Zeiten krankgeschrieben (mehr als 6 Wochen im Jahr jahrelang hintereinander) oder er kann seine Arbeitsleistung wegen Erkrankung(en) nicht mehr voll bringen (weniger als 30% der vertraglichen Arbeitsleistung).
Andere Fälle der personenbedingten Kündigung. Eine Entlassung ist vom Arbeitsrecht gedeckt, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung aus Gründen nicht bringen kann, die mit ihm zusammenhängen, auf die er aber keinen Einfluss hat. Beispiele: Der Berufskraftfahrer verliert seinen Führerschein, ein Mitarbeiter wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, ein Kollege ist bereits mehr als ein Jahr krankgeschrieben, ohne Aussicht auf Besserung.
Schwere Durchführbarkeit. Der Arbeitgeber ist nicht zu beneiden: Das Arbeitsrecht macht es sehr schwer, einen krankgeschriebenen Mitarbeiter vor die Tür zu setzen. Häufig sind die Voraussetzungen kaum nachzuweisen. Dem Arbeitgeber fehlt der Zugang zu wichtigen Informationen oder er kann die geschuldete Arbeitsleistung nicht gerichtsfest bestimmen.
Auch bei Kündigung aufgrund Krankheit gilt: Betriebsratsanhörung. Wie bei jeder anderen (personenbedingten) Entlassung muss auch hier der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört werden. Sollte der Arbeitgeber da Fehler gemacht haben, führt dies zu einer Angreifbarkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzklage).
Fachanwalt für Arbeitsrecht: hohe Abfindung. Krankheitsbedingte und andere personenbedingte Kündigungen sind sehr fehleranfällig. Ein erfahrender Arbeitsrechtler – am besten ein auf Kündigungsschutz spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht – deckt die Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen auf. Mit einer Kündigungsschutzklage erreicht der Arbeitnehmer regelmäßig eine hohe Abfindung.
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