Effektiver Kündigungsschutz

Das Arbeitsrecht sieht verschiedene Schutz-Stufen für gekündigte Arbeitnehmer vor. Generell gilt: Hoher Kündigungsschutz führt zu mehr Abfindung.
Eingeschränkter Kündigungsschutz
Mitarbeiter, die sich a) noch in der 6-monatigen Probezeit (Wartezeit) befinden oder b) in kleinen Betrieben beschäftigt sind (10 oder weniger Mitarbeiter), genießen nur einen sehr eingeschränkten Kündigungsschutz. Der Schutz erstreckt sich auf treuwidrige oder diskriminierende Kündigungen. Gegen diese Kündigungen kann sich ein Arbeitnehmer erfolgreich wehren.
Starker Kündigungsschutz
Für Beschäftigte, die länger als ein halbes Jahr in einem Betrieb mit regelmäßig mehr als 10 Mitarbeitern angestellt sind, ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Dann müssen die Voraussetzungen eines der im Kündigungsschutzgesetz vorgesehenen Kündigungsgründe gegeben sein. Häufig mangelt es hieran. Der Arbeitgeber hat häufig Schwierigkeiten, sie gerichtsfest darzulegen und zu beweisen. Oder es liegt schlicht kein Kündigungsgrund vor. Gute Aussichten für eine hohe Abfindung!
Sonderkündigungsschutz
Das Arbeitsrecht schützt bestimmte Personengruppen sehr weitgehend vor einer Kündigung. Wichtig: Sie sind auch bei kurzer Beschäftigungsdauer und in Kleinbetrieben geschützt. Schutz genießen etwa: Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwerbehinderte und solche, die von der Bundesagentur für Arbeit gleichgestellt sind, Betriebsräte, Datenschutzbeauftragte.
Lassen Sie Ihren Kündigungsschutz prüfen!
Ein Spezialist im Arbeitsrecht sollte den Umfang Ihres Kündigungsschutzes prüfen. Nicht selten ergeben sich Überraschungen und Ihr Kündigungsschutz ist viel umfassender. In der Kanzlei von Rechtsanwalt und Arbeitsrechts-Fachanwalt Alexander Bredereck erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung über Ihre Chance für eine Abfindung – telefonisch oder per Mail.
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