Abfindung bei verhaltensbedingter Kündigung
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Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich die Verhaltenspflichten eines Mitarbeiters. Bei Verstößen gegen diese Verhaltenspflichten sieht das Arbeitsrecht die sogenannte verhaltensbedingte Kündigung vor. Vorher muss der Arbeitgeber eine – bei unbedeutenderen Verstößen mehrere – Abmahnung(en) aussprechen.
Einzelne Vertragsverstöße. Mit einer verhaltensbedingten Kündigung muss rechnen, wer unentschuldigt fehlt, sich häufig verspätet, immer wieder die Arbeitsleistung verweigert, Dienstgeheimnisse verrät, Alkohol oder Drogen während der Arbeit konsumiert, einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht, etc. Meistens muss dieses Fehlverhalten vom Arbeitgeber erst einmal abgemahnt werden; nur wenn der Arbeitnehmer sich danach erneut genauso verhält, darf der Chef dafür grundsätzlich kündigen.
Gravierende Verstöße: Keine Abmahnung erforderlich. Das Arbeitsrecht erlaubt ausnahmsweise eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn der Pflichtverstoß extrem ist, so z.B. bei einer Straftat zu Lasten des Arbeitgebers (Arbeitszeitbetrug, Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, etc.). Es kann sogar vorkommen, dass eine berechtigte Strafanzeige gegen den Arbeitgeber zur Entlassung führt.
Verdacht einer Pflichtverletzung: Im Extremfall ein Kündigungsgrund. Das Bundesarbeitsgericht – das höchste deutsche Arbeitsgericht – erlaubt eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn der Mitarbeiter einer besonders schweren Vertragspflichtverletzung nur verdächtigt wird, die sogenannte Verdachtskündigung. In derartigen Fällen muss der Arbeitnehmer zu den Vorwürfen angehört werden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich nur dringend dazu raten, vor solchen Anhörungen einen erfahrenen Spezialisten aufzusuchen.
Anhörung des Betriebsrats. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss er vor einer Entlassung wegen Verstößen gegen die Arbeitspflichten ordnungsgemäß angehört werden. Die Tatsachen, die den Mitarbeiter entlasten, dürfen dabei nicht unerwähnt bleiben.
Die Abmahnung: Der wunde Punkt der verhaltensbedingten Kündigung. Die Abmahnung wird nicht selten vergessen. Wenn der Arbeitgeber abgemahnt hat, werden hier die meisten Fehler gemacht; dann entstehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung, die von einem erfahrenen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht im Rahmen eines Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht verwendet werden können - für eine hohe Abfindung.
Kündigung erhalten? Fachanwalt Bredereck streitet für hohe Abfindungen, wenn nötig mit Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht. Beratung zur Kündigung: betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen Krankheit, fristlose Kündigung.
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